Süddeutsche Zeitung

Homo-Ehen-Zuschlag:Schwuler Bürgermeister verklagt seine Stadt

Wolfgang Erichson ist schwul und verpartnert. Weil Heidelberg seinem schwulen Bürgermeister keinen Ehegatten-Zuschlag zahlt, geht er vor Gericht. Aus Prinzip.

B. Dörries

In Heidelberg war bisher nicht jedem klar, was der Bürgermeister für Integration und Chancengleichheit macht. Das Amt wurde erst im Jahr 2007 für den Grünen Wolfgang Erichson geschaffen, der es seitdem engagiert aber unauffällig bekleidete - bis in die vergangene Woche. Da machte Erichson bekannt, dass er die Stadt Heidelberg beim Verwaltungsgericht Karlsruhe verklagt, seinen eigenen Arbeitgeber also, weil sie ihm den Ehegatten-Zuschlag verweigere. Erichson sieht sich diskriminiert, er ist homosexuell und seit 2008 mit seinem zweiten Mann verheiratet.

Früher einmal lebte Wolfgang Erichson, 53, in Berlin, war mit einer Frau verheiratetet und Mitglied der CDU. Mittlerweile hatte er sein Coming-out, ist nach Heidelberg gezogen und zu den Grünen gewechselt. Die Stadt sei nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof verpflichtet, ihm den Ehegatten-Zuschlag in Höhe von 108,14 Euro auszuzahlen, sagt Erichson. Ihm gehe es aber nicht um das Geld, sondern darum, die Benachteiligung von Homosexuellen zu beenden - in Heidelberg und im Süden Deutschlands überhaupt.

Die Stadtverwaltung selbst hätte Erichson durchaus den Zuschlag gezahlt, muss sich aber an das Beamtenrecht halten, das von der CDU-geführten Landesregierung in Stuttgart vorgegeben wird.

Was die Besoldung homosexueller Beamter angeht, ist die Republik geteilt. In nördlichen Bundesländern wie Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen zahlen die öffentlichen Arbeitgeber auch ihren in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Beamten den Ehegatten-Zuschlag. In den südlichen Ländern bereitet lediglich Rheinland-Pfalz eine Gesetzesänderung vor, um den Zuschlag einzuführen.

Baden-Württemberg lehnt eine Änderung des Dienstrechtes ab und beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das im Juni 2008 entscheiden hatte, dass homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, keinen Anspruch auf eine Zulage für Eheleute haben. Der Verheiratetenzuschlag werde nur bei einer Ehe gewährt, nicht aber bei einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, so die Karlsruher Richter. Bei der Ehe sei meist ein Partner mit der Kindererziehung befasst, der wegen dieser Einschränkung der eigenen Erwerbstätigkeit Unterhalt von seinem Ehegatten erhält.

Die nördlichen Bundesländer orientieren sich hingegen an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die Rechte Homosexueller bei der Witwenrente gestärkt hatte. In Berlin bekommen schwule Beamte den Ehegattenzuschlag sogar rückwirkend bis zum Jahr 2003 ausgezahlt. Wolfgang Erichson hat deshalb bereits einen Antrag ausgefüllt und nach Berlin geschickt. Bevor er nach Heidelberg kam, arbeitete er dort in der Senatsverwaltung.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.478343
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 03.02.2009/bosw
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.