Süddeutsche Zeitung

Homo-Ehe:Bundestag muss nicht über die Ehe für alle beraten

Seit Monaten blockiert die große Koalition, dass der Bundestag sich mit der Homo-Ehe befasst. Die Grünen wollten eine Abstimmung erzwingen. Nun sind sie damit in Karlsruhe gescheitert.

Im Mai dieses Jahres hatten die Grünen genug: Seit 2013 liegen dem Rechtsausschuss des Bundestages Gesetzesentwürfe zur Einführung der sogenannten Homo-Ehe vor. Nicht nur die Grünen, auch die Linke und der Bundesrat hatten Entwürfe eingereicht, mit denen die Ehe auch für homosexuelle Paare geöffnet werden sollte. Seither ist nicht viel passiert. Insgesamt 33 Mal hat der Ausschuss die Behandlung der verschiedenen Anträge vertagt und sie damit - aus Sicht der Grünen - "begraben". Eine Abstimmung im Plenum wurde so verhindert.

Im Mai beantragten die Grünen deshalb, dass das Verfassungsgericht den Rechtsausschuss dazu zwingen möge, die Ehe für alle auf die Tagesordnung zu setzen - rechtzeitig bis Ende Juni, damit in der letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause darüber verhandelt werden könne. Nun sind sie damit gescheitert.

Die Richter haben die Eilanträge der Grünen nun abgelehnt. Die Abgeordneten seien nicht in der "Pflicht ..., über sämtliche vorliegenden Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden". Auch wenn der Bundestag die Beratung "in einer Vielzahl von Fällen" immer wieder vertagt habe, sei dies noch keine "Verschleppung der Beschlussfassung" oder gar eine "Entleerung des Gesetzesinitiativrechts" der Grünen.

Doch genau so hatten die Grünen argumentiert: Dass die Verschleppungstaktik ihnen effektiv die Möglichkeit nehme, ihren verfassungsrechtlichen Pflichten als Abgeordnete nachzukommen - zum Beispiel zeitnah über einen Antrag entscheiden zu können, wie es das Grundgesetz von ihnen verlangt.

In Karlsruhe gestand man zwar zu, dass das Grundgesetz eine Beratung und Beschlussfassung von Gesetzesvorlagen "in angemessener Frist" vorsehe. Diese Frist näher definieren wollte das Gericht aber nicht. Denn weder die Verfassung noch die Geschäftsordnung des Bundestags mache hierzu Vorgaben. Vielmehr sei es dem Parlament grundsätzlich selbst vorbehalten, "die Prioritäten bei der Bearbeitung" seiner Angelegenheiten selbst zu bestimmen.

Für Schwule und Lesben in Deutschland heißt das: Sie müssen sich weiter gedulden. Es ist zu erwarten, dass die Gesetzesentwürfe nach der Bundestagswahl im Herbst wieder zum Thema werden. Womöglich sehen die Mehrheitsverhältnisse dann anders aus.

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