BundesanwaltschaftAnklage nach Messerangriff am Holocaust-Mahnmal

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Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas ist mit Flatterband abgesperrt. Am 21. Februar 2025 wurde zwischen den Steinstehlen ein Mann lebensgefährlich verletzt.
Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas ist mit Flatterband abgesperrt. Am 21. Februar 2025 wurde zwischen den Steinstehlen ein Mann lebensgefährlich verletzt. (Foto: Ben Kriemann/picture alliance/PIC ONE)

Im Februar wurde in Berlin ein spanischer Tourist mit einem Messer schwer verletzt. Der mutmaßliche Angreifer soll sich dem IS zugehörig gefühlt haben.

Nach dem Messerangriff auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin im Februar hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft dem mutmaßlichen Täter versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor.

Der Tatverdächtige ist ein 19-jähriger Syrer, der als anerkannter Flüchtling in Deutschland lebt. Er griff einen 30-jährigen Mann aus Spanien im Stelenfeld von hinten mit einem Messer an. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Ermittler gehen von einem antisemitischen Motiv aus. Der Tatort, das Denkmal für die ermordeten Juden in Europa, erinnert in der historischen Mitte Berlins an die sechs Millionen Juden, die unter der Herrschaft der Nationalsozialisten ermordet wurden. Es sollen Zusammenhänge mit dem Nahostkonflikt bestehen, teilte die Staatsanwaltschaft kurz nach der Tat mit.

Der Angeschuldigte teilt nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft auch die Ideologie der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Kurz vor der Tat soll er über einen Messenger-Dienst ein Foto von sich an Mitglieder des IS geschickt haben, um der Vereinigung die Möglichkeit zu geben, sich zu der Tat zu bekennen. Er hatte neben dem Messer als mutmaßlicher Tatwaffe auch einen Koran, einen Zettel mit Versen aus dem Koran sowie einen Gebetsteppich in seinem Rucksack dabei.  An seinem damaligen Wohnort in Leipzig war er der Polizei zwar wegen verschiedener einfacher Straftaten „der allgemeinen Kriminalität“, nicht aber wegen politisch motivierter Straftaten bekannt.

Die Attacke am Holocaust-Mahnmal hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Das Bundesinnenministerium erklärte, allein handelnde Täter, die einfach einzusetzende Mittel wie Hieb- und Stichwaffen verwendeten, stellten nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden „die aktuell dominante Gefahrenquelle im Bereich des islamistischen Terrorismus in Europa dar“. Auch die Anleitung „tatgeneigter Personen“ durch den IS via Chats werde immer wieder festgestellt.

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