Hohenzollern:Prinz Raffzahn

Die Bundesrepublik darf den Forderungen der Nachfahren von Kaiser Wilhelm II. nicht nachgeben.

Von Joachim Käppner

Vor langer Zeit lief im Fernsehen eine hübsche US-Serie, "The Time Tunnel". Durch diesen leider etwas unberechenbaren Zeittunnel reisten wagemutige Wissenschaftler in die Vergangenheit; unversehens standen sie vor den Mauern Trojas oder dampften auf der Titanic Richtung Eisberg. Gerade klingt es, als sei die Bundesregierung in den Tunnel geraten und zur Zeit der Hohenzollern gelandet, irgendwann vor deren Sturz 1918.

Die Nachfahren Kaiser Wilhelms II. verlangen die Rückgabe wertvoller Kunst, Wohnrechte und so fort. Ja, die Rechtslage ist komplizierter als der Grundriss der 176 Zimmer von Schloss Cecilienhof, es geht um Gesetze der Kaiserzeit, der Weimarer Republik, der Sowjets, der Bundesrepublik. Dennoch bleibt der Anspruch der Hohenzollern eine kolossale Dreistigkeit.

Wie die meisten Monarchen schröpften sie über die Jahrhunderte ihre hilflosen Untertanen und legten sich Vermögen in obszön anmutender Höhe zu; gerade Wilhelm II. war ein Raffzahn von Gottes Gnaden. Ob diese Selbstbereicherung der Despoten wirklich noch Eigentumsrechte begründet, sollten Gerichte klären. Die Hohenzollern jedenfalls sind keine Opfer der Geschichte. Sie standen meist auf der falschen Seite, was sie wohl nie begriffen haben. Der Staat sollte hart bleiben. Je weniger die Republik solchen Leuten geben muss, desto besser.

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