Bundestag:Einbruch in den Bauernhof

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Über einen einzigen Gesetzentwurf müssen die Abgeordneten am Donnerstag abstimmen. Die Sitzung wird deshalb um elf Uhr schon wieder zu Ende sein. (Foto: Axel Schmidt/Getty Images)

Ein einziger Gesetzentwurf steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestags: der zur Höfeordnung. Eine Mehrheit ist gewiss, denn die Union stimmt mit. Doch es geht dabei auch um ganz anderes.

Von Michael Bauchmüller, Robert Roßmann, Berlin

Der Donnerstag wird ein kurzer Arbeitstag im Bundestag. Viel beschließen kann das Parlament nicht mehr, seit die Ampelkoalition geplatzt ist. Die Regierung hat keine eigene Mehrheit mehr. Weshalb sich der Bundestag an diesem Donnerstag nur zur Verabschiedung eines einzigen Gesetzentwurfes aufraffen kann: jenen zur Änderung der Höfeordnung.

Es geht dabei nicht um die Hausordnung im Hühnerstall, sondern um den Wert von Bauernhöfen in vier Bundesländern, die das nicht selbst geregelt haben. Dieser Wert wird wichtig, wenn der Bauer stirbt – er bestimmt, wie viel der Hofnachfolger anderen Erben auszahlen muss. Ziel der Höfeordnung sei es, „leistungsfähige Höfe in bäuerlichen Familien zu erhalten, indem sie der Zerschlagung bäuerlicher Betriebe und der Zersplitterung des Bodens entgegenwirkt“, heißt es in dem Entwurf. Wenn das mal kein Thema ist, das der Bundestag unbedingt mit Mehrheit über die letzten Meter tragen muss.

Die Fraktionen haben sich auf einen „Omnibus“ verständigt

Tatsächlich ist eine Mehrheit sicher, denn die Union will mitstimmen – aber nicht nur den Bauern zuliebe, sondern auch im Kampf gegen Einbrecher. Denn die Fraktionen haben einen „Omnibus“ gebastelt. Das wiederum hat nichts mit dem öffentlichen Nahverkehr zu tun, sondern bezeichnet Gesetzesvorhaben, an die noch schnell andere Regelungen angeflanscht werden. Deswegen findet sich in Artikel 3 der Höfeordnungsänderung nun eine „Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“. Da staunen nicht nur die Landwirte.

Doch die Sache mit den Strafverfahren eilt. Es geht um die Frage, ob Telefone oder Mails von mutmaßlichen Einbrechern überwacht werden dürfen. Der „Wohnungseinbruchdiebstahl“ ist einer von gut zwei Dutzend Tatbeständen, bei denen derlei Überwachung der Telekommunikation möglich ist. Nur ist das in diesem einen Fall befristet: bis zum 11. Dezember 2024.

„Diese Woche ist zeitlich die letzte Chance für die Verlängerung“, sagt der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings. Andernfalls werde der Bundesrat nicht rechtzeitig erreicht. „Dann würde den Ermittlungsbehörden dieses wichtige Instrument aus der Hand geschlagen“, warnt Krings. Es sei deshalb „höchst fahrlässig, dass die gescheiterte Ampel das nicht schon viel früher erledigt hat“. Mit dem Umweg über die Höfeordnung wird die Befristung nun um fünf Jahre verlängert.

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Eilig ist allerdings auch die Anpassung der Höfeordnung selbst, auf die sich die Regierung im Grundsatz schon im März verständigt hatte. Schließlich basierte die Wertfeststellung auf der alten Grundsteuer, und die läuft Ende des Jahres aus. „Ich hätte es wirklich unanständig gefunden, das nicht zu machen“, sagt Grünen-Agrarpolitikerin Renate Künast. Solche Alltagsfragen dürften nicht „an aktuellen Niederungen“ scheitern.

Dabei wird es aber wohl erst mal bleiben. Man sei schließlich nicht „das Reserverad für diese nicht mehr existierende Koalition“, sagt CDU-Chef Friedrich Merz am Mittwoch beim „SZ Wirtschaftsgipfel“. Zeitkritische Dinge wie die mit den Einbrechern schaue man sich gerne an. „Das machen wir natürlich“, versprach Merz. „Aber viel mehr sehe ich ehrlich gesagt im Augenblick nicht.“ Und so wird an diesem Donnerstag im Bundestag bereits um elf Uhr Feierabend sein.

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