Wegen Nazi-Parole:AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt

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Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, zu Beginn seines Prozesses im Landgericht. (Foto: Ronny Hartmann/dpa)

Der Rechtsextremist soll wissentlich den verbotenen Nazi-Spruch "Alles für Deutschland" verwendet haben.

Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt.

Dem Vorsitzenden der Thüringer AfD wurde vorgeworfen, im Mai 2021 wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. In Merseburg (Sachsen-Anhalt) hatte er am Ende einer Rede gesagt: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Die Staatsanwaltschaft Halle warf Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst zu haben.

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Der Rechtsextremist und ehemalige Geschichtslehrer wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung "Alles für Deutschland" handele, behauptete der 52-Jährige, hätte er sie "mit Sicherheit nicht verwendet".

Die Rede in Merseburg ist allerdings nicht die einzige Gelegenheit, bei der Höcke die SA-Parole beziehungsweise Teile davon benutzt hat. Voraussichtlich wird er auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember in Gera den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben soll, "Deutschland" zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien.

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte in der Urteilsverkündung, das Gericht sei davon überzeugt, Höcke habe gewusst, dass die SA-Parole verboten ist und sie trotzdem verwendet. "Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt", sagte Stengel. Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem Angeklagten "stark strapaziert worden". Auch sei das Gericht der Auffassung, die Entscheidung zur Verwendung des Spruchs sei spontan gewesen - "nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert. Diese solle zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem sollte der AfD-Mann 10 000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen. Sie will nun Rechtsmittel prüfen.

In ausführlichen Plädoyers versuchten zudem die drei Verteidiger Höckes, die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zu entkräften. Alle drei plädierten auf Freispruch. Die Formel "Alles für Deutschland" sei zum Tatzeitpunkt im Jahr 2021 fast vergessen gewesen, sagte Anwalt Philip Müller. Es handle sich um eine "allgemeine, neutrale Formel", die auch in anderen Kontexten verwendet worden sei. Verteidiger Ulrich Vosgerau hielt gar die Strafrechtsnorm des Paragrafen 86a des Strafgesetzbuchs für verfassungswidrig, da sie zu unbestimmt sei und ein Sonderrecht in Bezug auf die NS-Zeit schaffe. Er kündigte an, den Fall notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

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Mit dem Urteil kommt der AfD-Politiker verhältnismäßig glimpflich davon. Höcke hätte wegen des Verwendens der verbotenen SA-Parole sogar zu einer Freiheitsstrafe von zu drei Jahren verurteilt werden können. Bei einer Strafe von mindestens sechs Monaten hätte das Gericht als Nebenfolge aussprechen können, dass Höcke die aktive und passive Wählbarkeit sowie die Amtsfähigkeit abgesprochen werden. Dennoch ist zu beachten: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt Höcke als vorbestraft. Im Bundeszentralregistergesetz ist geregelt, welche Strafen in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen werden. Bei Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen ist das laut Paragraf 32 nicht der Fall.

Bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September tritt der AfD-Politiker als Spitzenkandidat seiner Partei an. Sein Landesverband wird vom dortigen Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

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