Hochwasser:Ein Damm gegen die drohende Pleitewelle

Hochwasser 2021: Olaf Scholz und Armin Laschet im Katastrophengebiet

Wo die Flut ganze Geschäfte zerstörte: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (4. von links) und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (3. von rechts) schauen in einen leer geräumten Laden im rheinischen Stolberg.

(Foto: Marius Becker/AFP)

Die Bundesregierung will von der Flutkatastrophe hart getroffenen Firmen helfen. Sie sollen bei Überschuldung nicht mehr sofort Insolvenz anmelden müssen - und damit erst einmal Zeit gewinnen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Bundesregierung will den von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen helfen. Um eine Pleitewelle zu verhindern, soll die Pflicht zum Stellen eines Insolvenzantrags ausgesetzt werden. Das Kabinett brachte am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Es muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

In der "Formulierungshilfe" der Regierung für die Koalitionsfraktionen heißt es, die Insolvenzantragspflicht solle ausgesetzt werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Unternehmen "auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder Hochwasser im Juli 2021" beruhe und wenn "begründete Aussichten auf Sanierung bestehen". Ziel des Gesetzes sei es, den geschädigten Firmen Zeit für Verhandlungen zu geben, wenn die Insolvenz durch mögliche öffentliche Hilfen, Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden könne.

Die Unternehmen seien "von einem Moment auf den anderen in große wirtschaftliche Not geraten", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), "Betriebe, Fahrzeuge und Geräte wurden zerstört oder stark beschädigt". Den Firmen seien zwar bereits schnelle Hilfen in Aussicht gestellt worden, die eine Pleite verhindern könnten, man müsse aber "verhindern, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen, weil Unterstützungsleistungen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen". Deswegen solle die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen rückwirkend vom 10. Juli bis Ende Oktober ausgesetzt werden.

Wenn nötig, soll das Justizministerium die Ausnahmeregelung bis Ende März 2022 verlängern können. Da der Bundestag seit Ende Juni in der Sommerpause ist, war am Mittwoch aber unklar, wann das Gesetz vom Parlament beschlossen werden kann.

Streit über Sondersitzung des Bundestags

Bisher ist erst für den 7. September wieder eine Bundestagssitzung vorgesehen. Die FDP-Fraktion hat deshalb eine Sondersitzung zu den Folgen des Hochwassers noch in dieser Woche verlangt, auch die Grünen sprachen sich für eine zeitnahes Zusammenkommen der Abgeordneten aus. In einem gemeinsamen Brief lehnten die parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD, Michael Grosse-Brömer und Carsten Schneider, dieses Anliegen aber ab.

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte der Süddeutschen Zeitung, nur der Bundestag könne Gesetze ändern. "Wer schnell den Aufbauhilfefonds handlungsfähig machen und den Betrieben wegen des Insolvenzrechts rasch Planungssicherheit geben möchte", müsse deshalb das Parlament einberufen. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, sagte, es sei "völlig unverständlich, dass CDU, CSU und SPD nach einer solch verheerenden Katastrophe immer noch keine Notwendigkeit für zügige Beratungen im Parlament sehen". Am Dienstag habe der Fraktionsvorsitzende der SPD noch davon gesprochen, dass "jeder Tag" zähle, trotzdem drücke die Koalition jetzt gemeinsam "auf die Bremse und spricht sich gegen eine zeitnahe Beratung im Bundestag aus".

Aus der SPD-Bundestagsfraktion hieß es, man wolle die Aussetzung der Insolvenzpflicht gemeinsam mit dem geplanten Wiederaufbaufonds beschließen. Über den Fonds müsse in der kommenden Woche aber noch in der Ministerpräsidentenkonferenz gesprochen werden, außerdem sei er noch nicht von der Bundesregierung beschlossen. Man wolle die Zahl der nötigen Sondersitzungen des Bundestags gering halten. Vermutlich werde es deshalb erst in der übernächsten Woche eine Sondersitzung geben. Justizministerin Lambrecht sagte, sie gehe "davon aus, dass der Bundestag jetzt aber auch zügig, noch in dieser Sommerpause", die Aussetzung der Insolvenzpflicht beschließt.

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