Hintergrund:Bundespräsidenten haben mehrfach Gesetze abgelehnt

Seit 1949 haben Präsidenten sieben Gesetze nicht unterschrieben - die Entscheidung Horst Köhlers mitgezählt.

Nach Artikel 82 Grundgesetz werden Gesetze "vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet". Der Präsident prüft die Gesetze. Ablehnen kann er sie nur, wenn sie nach seiner Überzeugung "zweifelsfrei und offenkundig" gegen die Verfassung verstoßen.

RICHARD VON WEIZÄCKER (1984-94) hatte bereits 1991 Probleme mit der Privatisierung der Flugsicherung. Er stoppte die Änderung des Luftverkehrsgesetzes, weil er Artikel 87 d, Absatz 1, verletzt sah, der die bundeseigene Verwaltung des Luftverkehrs festlegt. Er unterschrieb erst nach einer Verfassungsänderung, die eine privat-rechtliche Organisation erlaubte.

Zum ersten Mal verweigerte THEODOR HEUSS (1949-59) 1951 seine Unterschrift - aus formalen Gründen. Dem Gesetz über die Verwaltung der Einkommens- und Körperschaftssteuer fehlte die Zustimmung des Bundesrats.

HEINRICH LÜBKE (1959-69) unterschrieb 1960 das Gesetz über den Betriebs- und Belegschaftshandel nicht, weil er die Freiheit der Berufsausübung (Artikel 12 Absatz 1) beeinträchtigt sah.

GUSTAV HEINEMANN (1969-74) wies 1969 das Ingenieurgesetz und 1970 das Architektengesetz zurück. Der Bund sei dafür nicht zuständig.

WALTER SCHEEL (1974-79) stellte sich 1976 zunächst gegen die Abschaffung der Gewissensprüfung bei Wehrdienstverweigerern. Er vermisste die Zustimmung des Bundesrates.

In neun weiteren Fällen fertigten Präsidenten Gesetze zwar aus, äußerten aber Bedenken. Dies betraf unter anderem den "Streikparagraphen" 116 und die Neuregelung der Parteienfinanzierung.

Aufsehen erregte JOHANNES RAU (1999-04) am 20. Juni 2002 bei der Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes. Er nahm Anstoß an der Abstimmung im Bundesrat, wo die uneinheitliche Stimmabgabe aus Brandenburg als Ja durchging. Er rügte das Verhalten des damaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) und seines Vertreters Jörg Schönbohm (CDU). Er regte einen Gang nach Karlsruhe an, wo das Gesetz kassiert wurde.

HORST KÖHLER (seit 2004) unterschrieb das Luftsicherheitsgesetz, legte aber eine verfassungsrechtliche Prüfung nahe. Karlsruhe bestätigte die Bedenken und verwarf die vorgesehene Möglichkeit, entführte Passagierflugzeuge im Extremfall abschießen zu können.

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