High Court:Gericht: Britisches Parlament muss über Brexit mitentscheiden

  • Die britische Premierministerin Theresa May muss beim Brexit das Parlament mitreden lassen, urteilt ein Gericht.
  • Die Regierung hat angekündigt, die Entscheidung anzufechten. Nun wird sich wohl der Oberste Gerichtshof mit dem Fall befassen müssen.
  • Der Zeitplan für den Brexit könnte sich verzögern.

Großbritanniens Premierministerin Theresa May muss ihre Pläne zum Brexit ändern: Einem Urteil des Londoner High Court zufolge darf die Regierung in London die Verhandlungen mit der EU nicht einleiten, ohne dass das Parlament darüber abgestimmt hat. Das Urteil gilt als wegweisende Entscheidung zur Machtteilung zwischen Regierung und Parlament in Großbritannien.

Brexit-Gegner hatten sich an den High Court, das Obere Zivilgericht in London, gewandt, weil sie davon überzeugt sind, May habe nicht die Befugnis, das Parlament in dieser wichtigen Frage zu übergehen. Beschwerdeführerin Gina Miller argumentiert: Nur die Parlamentarier dürften eine Entscheidung treffen, die dazu führe, dass sie ihre Rechte als EU-Bürgerin verliere. Den Klägern geht es außerdem um die parlamentarische Souveränität.

Das Urteil der drei Richter um Lord Chief Justice John Thomas wird nicht das letzte in dieser Sache sein. Die Regierung spricht nicht nur von einem "enttäuschenden" Ergebnis, sie hat auch angekündigt, die Entscheidung anzufechten. Nun wird sich voraussichtlich der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) mit dem Fall befassen - möglicherweise im Dezember. Labour-Chef Jeremy Corbyn drängt die Regierung der BBC zufolge allerdings bereits, "dem Parlament die Verhandlungsbedingungen ohne Verzögerung vorzulegen".

Sollten die Kläger letztlich recht bekommen, könnte sich der Zeitplan wegen des dann erforderlichen parlamentarischen Verfahrens verzögern. Zudem ist unklar, ob May im Parlament eine Mehrheit zusammenbekommen würde, um den Austrittsantrag durchzubringen. Die meisten Abgeordneten hatten sich gegen einen Brexit ausgesprochen.

Premier May beruft sich auf Artikel 50 des Vertrags von Lissabon (EU-Vertrag), der allen Mitgliedstaaten der EU das Recht gibt, "im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften" zu beschließen, aus der Union auszutreten. Aus Sicht der Regierung in London ist es nicht notwendig, das Parlament zu fragen, um die Austrittsverhandlungen mit der EU bis Ende März 2017 einzuleiten.

Historisches Vorrecht

May pocht auf eine verfassungsrechtliche Konvention, die der Regierung ermöglicht, ein historisches, eigentlich den Monarchen zugesprochenes Vorrecht zu nutzen: die königliche Prärogative (Royal Prerogative). Es erlaubt der Regierung, in bestimmten Fällen wie der nationalen Sicherheit, der Verteidigung oder in internationalen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen, ohne das Parlament zu berücksichtigen.

Der Umgang mit internationalen Verträgen gehörte bisher zu diesen Angelegenheiten. Die Prärogative wurde in der Realpolitik in den vergangenen Jahrzehnten allerdings zunehmend eingeschränkt. So wurde etwa die Entscheidungen über die Beteiligung am Irakkrieg 2003 von der damaligen Regierung unter Tony Blair dem Parlament überlassen.

Den Richtern des High Court zufolge hat die Regierung aber nicht die Vollmacht, beim Brexit-Antrag die Prärogative einzusetzen.

Premierministerin May fühlt sich allerdings auch deshalb legitimiert, den Brexit einzuleiten, weil das Unterhaus im Dezember dem Referendum zugestimmt und die Entscheidung, die EU zu verlassen, der Bevölkerung überlassen hatte. Aus Regierungssicht geht es nun nur noch darum, den Willen des Volkes auch umzusetzen. Den Beschwerdeführern hatte die Premierministerin deshalb vorgeworfen, den im EU-Austrittsreferendum geäußerten Volkswillen unterlaufen zu wollen. Die Briten hatten im Juni mit einer Mehrheit von fast 52 Prozent für den Austritt aus der EU gestimmt.

So reagiert die Börse

An den Finanzmärkten wächst anlässlich der Entscheidung des Gerichts offenbar die Hoffnung, dass der Brexit auf diesem Weg doch noch abgewendet werden könne. Das Britische Pfund legte direkt nach dem Urteil im Vergleich zum Euro um mehr als ein Prozent zu. Auch der Aktienindex Stoxx Europe 600 zeigte nach achttägigem Abwärtstrend erstmals wieder nach oben. Zuletzt hatten die Berichte über Großbritanniens fortschreitende Austrittspläne Pfund und Aktienkurse stark belastet.

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