Die Bundesregierung will den Kampf gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten im Internet verschärfen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zu, der Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro vorsieht. Der Entwurf verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke, "offensichtlich" strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren; sonstige rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb einer Woche gelöscht oder gesperrt werden. Maas will Unternehmen wie Facebook oder Twitter dazu bringen, stärker gegen Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen, Volksverhetzung, Bedrohungen und andere Straftaten vorzugehen.
Der Gesetzentwurf verlangt von den Betreibern verbindliche Standards für ihr Beschwerde-Management. Sie müssen den Nutzern ein einfaches und ständig verfügbares Verfahren anbieten. Alle Entscheidungen über eine Beschwerde müssen dem jeweiligen Beschwerdeführer zusammen mit einer Begründung mitgeteilt werden. Außerdem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür, dass tatsächlich jeder, der in einem sozialen Netzwerk in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird, Auskunft darüber erhalten kann, wer der Täter ist. Die Herausgabe der Daten durch die Netzwerke muss allerdings durch das jeweils zuständige Zivilgericht angeordnet werden.
Betreiber sozialer Netzwerke, die kein wirksames Beschwerdesystem einrichten, begehen laut Gesetzentwurf eine Ordnungswidrigkeit. Gegen für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Personen können Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro, gegen die Unternehmen selbst sogar von bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden.
Facebook:Der Selbstjustizminister
Künftig soll Facebook selbst und quasi in eigener Sache entscheiden, was gelöscht wird und was nicht. Ist das wirklich richtig so?
Der Verband der Internetwirtschaft (Eco) kritisierte den Gesetzentwurf heftig. "Die Plattformen werden unter Androhung von Bußgeldern zu unrealistischen Maßnahmen gezwungen", sagte Oliver Süme, Eco-Vorstand für Politik und Recht. 24 Stunden bei offensichtlichen, beziehungsweise sieben Tage für sonstige Rechtsverstöße würden für eine juristische Einordnung nicht ausreichen. Diese kurzen und starren Fristen könnten zu "einer Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams" führen. Im Zweifel würde mehr gelöscht werden, als eigentlich notwendig wäre.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) findet, der Gesetzentwurf sei "schwer mit der Presse- und Meinungsfreiheit zu vereinbaren". Die Absicht der Regierung, "die Flut von Hasskommentaren und Fake News" gesetzlich einzudämmen, sei nachvollziehbar, sagte DJV-Chef Frank Überall. Aber der Gesetzentwurf müsse grundlegend überarbeitet werden.
Maas verteidigte seinen Entwurf jedoch gegen diese Kritik. Er sagte, die Meinungsfreiheit finde "ihre Grenzen am Strafrecht". Außerdem werde mit dem Gesetz die Meinungsfreiheit derer geschützt, die bisher mit Hass und Hetze mundtot gemacht werden sollen.