Landtagswahl in Hessen:Todesstrafe weg, Volksentscheid her

Landtagswahl Hessen

Die hessische Verfassung war in den vergangenen sieben Jahrzehnten zwar in Details immer wieder überarbeitet worden, auf größere Reformen hatte man aber verzichtet.

(Foto: dpa)
  • In Hessen sollen die Wähler am Sonntag nicht nur einen neuen Landtag wählen. Auch soll ein Passus wie die Todesstrafe aus der Landesverfassung verschwinden.
  • Außerdem sollen Volksbegehren künftig erleichtert werden, das passive Wahlalter auf 18 Jahre sinken.
  • Einige Forderungen aus den Katalogen der fünf Fraktionen im Landtag fanden jedoch keine Mehrheit im Parlament.

Von Susanne Höll

Die hessischen Wähler sollen am Sonntag nicht nur einen neuen Landtag wählen, sondern auch die Todesstrafe endgültig abschaffen. Denn die steht immer noch in der Landesverfassung aus dem Jahr 1946. Zwar wird sie längst nicht mehr verhängt, das Grundgesetz der Bundesrepublik aus dem Jahr 1949 verbietet sie, auch im Strafgesetzbuch taucht sie nicht auf. Doch in der Landesverfassung ist sie über die Jahrzehnte stehen geblieben. Der Passus soll nun zusammen mit anderen Passagen geändert werden - wenn die Bürger zustimmen.

Die hessische Verfassung war in den vergangenen sieben Jahrzehnten zwar in Details immer wieder überarbeitet worden, auf größere Reformen hatte man aber verzichtet. In der nun auslaufenden Legislaturperiode hatten sich alle Fraktionen nach langen Beratungen auf 15 gemeinsame Vorschläge verständigt, mit denen die Konstitution von Anachronismen befreit und den modernen Zeiten angepasst werden soll. Die Billigung der Hessen vorausgesetzt, wird dann auch in ihrer Landesverfassung der Satz stehen: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau soll festgeschrieben werden

Von größerer politischer Bedeutung ist der Punkt zur Stärkung der direkten Demokratie. Volksbegehren sollen künftig erleichtert werden. Bislang müssen sich für ein solches Begehren 20 Prozent der Stimmberechtigten einsetzen. Das ist die höchste Hürde dieser Art in Deutschland. Künftig sollen fünf Prozent ausreichen. Wird ein solches Volksbegehren in den Landtag eingebracht und dort abgelehnt, kann eine Volksabstimmung folgen. Das Anliegen aber muss dann zumindest ein Viertel der Stimmberechtigten befürworten. Diese vergleichsweise hohe Hürde soll verhindern, dass sich die Interessen gut organisierter und womöglich lautstarker Minderheiten durchsetzen. Befürworter einer stärkeren direkten Demokratie bedauern zwar, dass dieses Quorum nicht niedriger ausfiel, empfehlen den Bürgern dennoch die Zustimmung. Sie hoffen darauf, später einmal weitere Veränderungen durchzusetzen, die den Bürgern direkte Einflussnahme auf die Landespolitik ermöglicht.

Weitere Anliegen der Fraktionen: Sie wollen dem Beispiel des Bundes und der anderen 15 Länder folgen und das passive Wahlalter auf 18 Jahre senken. Denn noch herrscht in Hessen eine kuriose Lage: Volljährige dürfen zwar ihre Stimme bei Landtagswahlen abgeben, doch wenn sie sich für einen Sitz im Parlament bewerben wollen, müssen sie mindestens 21 Jahre alt sein. Die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern soll auch in der Verfassung festgeschrieben werden, ebenso ein ausdrückliches Bekenntnis zur Europäischen Union.

Einige Forderungen aus den Katalogen der fünf Fraktionen im Landtag fanden keine Mehrheit im Parlament. Die CDU etwa scheiterte mit dem Versuch, nach dem Vorbild des Grundgesetzes und einiger anderer Landesverfassungen einen Gottesbezug festzuschreiben. Und die FDP konnte sich nicht mit der Idee durchsetzen, die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf zwei Legislaturperioden zu begrenzen. Die SPD hatte sich für ein Grundrecht auf kostenfreie Bildung eingesetzt, die Linke für den verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf eine Wohnung.

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