Süddeutsche Zeitung

Hessen:Krimineller Seitenwechsel

Die Korruptionsvorwürfe gegen einen Frankfurter Oberstaatsanwalt weiten sich aus.

Von Matthias Drobinski, Wiesbaden

"Entsetzt und fassungslos" sei sie, sagt Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU): Der Oberstaatsanwalt Alexander B., Hessens bekanntester Korruptionsbekämpfer und Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, habe mutmaßlich "die Seiten gewechselt" und seine Erfahrung, Kompetenz und Verbindungen genutzt, um selber ein Korruptionssystem aufzubauen. Eine schier unglaubliche Justizaffäre erschüttert das Land, in dem sich Regierung und Ermittler schon mit den NSU-2.0-Mails auseinandersetzen müssen, in denen Menschen mit dem Tod bedroht werden - unter Verwendung von Daten aus Polizeicomputern.

Und so trifft sich an diesem Donnerstag trotz Ferienzeit der Rechtspolitische Ausschuss des Landtags; die Opposition hat viele Fragen an die Justizministerin. Die skizziert den Stand der Ermittlungen: Der Beschuldigte habe einen Schulfreund dazu gebracht, eine GmbH zu gründen, die Gutachten in Medizinverfahren erstellte. 90 Prozent der Umsätze habe die Firma mit Aufträgen von B. generiert; der habe dafür seit 2015 rund 240 000 Euro erhalten - über ein 2010 eingerichtetes Schwarzgeldkonto, das samt EC-Karte auf den Inhaber der GmbH lief, auf das aber nur B. über die EC-Karte Zugang hatte. Im Schnitt habe der Oberstaatsanwalt um die 4000 Euro im Monat abgehoben. Ein zweites Unternehmen, das sich auf Datensicherung spezialisiert hatte, habe er dazu gebracht, ihm einen Euro pro abgerechneter Stunde zu überweisen; insgesamt seien so 66 000 Euro zusammengekommen. Mittlerweile gebe es fünf Beschuldigte in dem Fall.

Eva Kühne-Hörmann lobt die Ermittler, die nach der Anzeige der ehemaligen Lebensgefährtin von Alexander B. diskret und erfolgreich ermittelt hätten. Die Opposition - SPD, FDP, Linke, AfD - zweifelt aber an der Darstellung, ein mächtiger Einzeltäter habe es geschafft, 15 Jahre an allen Kontrollen vorbei so zu wirtschaften. "Das ist ein Vorgang, der an die Grundlagen des Systems geht", sagt die FDP-Abgeordnete Marion Schardt-Sauer, und auch der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Günter Rudolph sieht hier politisches Versagen. Fiel es nie auf, dass die Verfahren des Alexander B. so oft gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurden? Hätte man Beschwerden gegen ihn nicht konsequenter nachgehen müssen? Warum brachte erst eine zornige Ex-Lebensgefährtin den Stein ins Rollen? Es gebe bislang keine Hinweise auf besondere Beschwerden und auch nicht darauf, dass die Gutachten rechtswidrig seien und Verfahren deshalb neu aufgerollt werden müssten, sagt Oberstaatsanwalt Michael Loer, der das Verfahren gegen B. führt, den Ausschussmitgliedern. Bislang. So vieles ist noch unklar im Fall des Korruptionsermittlers unter Korruptionsverdacht.

Und die Konsequenzen? Künftig soll bei Gutachteraufträgen bei Hessens Staatsanwaltschaften das Vier-Augen-Prinzip gelten, sagt Eva Kühne-Hörmann. Die Innenrevision soll neu ausgerichtet werden, korruptionsgefährdete Bereiche sollen identifiziert, die Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht soll geschlossen werden. Zu wenig, sagt die FDP-Frau Schardt-Sauer: "Der Vertrauensverlust für den Rechtsstaat bleibt."

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SZ vom 07.08.2020
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