Süddeutsche Zeitung

Hessen:Knöllchen light

Es ist das erste Urteil dieser Art in Deutschland: Das Oberlandesgericht maßregelt die Stadt Frankfurt. Parkverstöße dürfen demnach nicht von privaten Firmen überwacht werden. Es geht dabei um viele Millionen Euro - und um eine Grundsatzfrage.

Von Matthias Drobinski

Der Falschparker als solcher tritt dort auf, wo viele Autos auf wenig Raum treffen, gerne also in Städten wie Frankfurt. Die Ordnungshütenden dieser Städte wiederum verwenden viel Energie darauf, Falschparker zu bekämpfen, vor allem mit Knöllchen, verteilt von Polizisten und Hilfspolizisten. Und zunehmend von Leiharbeitern privater Dienstleister. Diese Praxis der Stadt Frankfurt hat aber nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt für rechtswidrig erklärt. Nur der Staat mit seinem Gewaltmonopol dürfe Ordnungswidrigkeiten ahnden - und keinesfalls Leiharbeiter in Uniformen stecken und so den "Schein der Rechtsstaatlichkeit" erwecken.

Das Amtsgericht hatte noch den Einspruch eines Autofahrers abgelehnt, der die 15 Euro Verwarnungsgeld nicht zahlen wollte, das ein als Stadtpolizist eingesetzter Leiharbeiter 2017 gegen ihn verhängt hatte. Für Frankfurt geht es nun um viel Geld. Allein 2018 seien, so das OLG, mehr als 700 000 Parkverstöße geahndet worden; die Stadt habe dafür mehr als zehn Millionen Euro eingefordert. Theoretisch kann nun jeder Frankfurter Parksünder, der nachweislich von einem falschen Uniformierten erwischt wurde, sein Geld zurückverlangen. Praktisch aber geht es vor allem um die Frage, wer künftig Knöllchen schreiben darf: Auch andere Städte beauftragen, weil es billiger ist, Private beim Kampf gegen die allgemeine Parksünde.

Das Urteil ist das erste dieser Art in Deutschland. Hessens Linke spricht vom "Knöllchen-GAU". Und davon, dass öffentliche Aufgaben in die öffentliche Hand gehörten.

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SZ vom 21.01.2020
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