Überliefert ist der sogenannte Vernichtungsbefehl des deutschen Generalleutnants Lothar von Trotha, der die Herero für vogelfrei erklärt: "Innerhalb der deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen."
Mutmaßliche Massenmörder unter sich: General Lothar von Trotha (3.v.re.) mit Offizieren seines Stabes bei Keetmanshoop in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Trotha verantwortete als Kommandeur der Schutztruppe die deutsche Kriegführung gegen die aufständischen Herero und Nama.
(Foto: Süddeutsche Zeitung Photo)Dass die Verbrechen nicht beim Namen genannt werden, sieht Kößler als zweite Schuld: "Deutschland ist mit den Folgen in einer Weise umgegangen, die von den Opfergruppen als erniedrigend empfunden wird."
2004 schien eine Wende in Sicht zu sein. Bei einem Namibia-Besuch sagte Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD), seinerzeit Entwicklungsministerin, den umständlichen, aber mutigen Satz: "Die damaligen Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde." Passiert ist seitdem nichts.
Ausgediente Begründung
Wieczorek-Zeul findet es deshalb "selbstverständlich, dass Deutschland sich jetzt mit der gleichen Klarheit zu seiner Schuld bekennt, wie das von der türkischen Regierung erwartet wird".
Das Auswärtige Amt spricht in einer Stellungnahme, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, von einer "besonderen historischen Verantwortung Deutschlands" und verweist auf den deutsch-namibischen Dialog, dessen Ziel es sei, "eine würdige Kultur des Gedenkens und Erinnerns an die damaligen Gräuel zu finden" sowie eine "angemessene gemeinsame Sprache".
Von Völkermord spricht die Regierung nicht. Sie greift aber auch nicht auf die Formulierung ihrer Vorgängerin zurück. Die hatte 2012 auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion geantwortet, dass die UN-Konvention von 1948 nicht rückwirkend gelte, die Verbrechen an Herero und Nama somit "nicht als Völkermord eingestuft werden."
Diese Begründung, mit der man auch dem Holocaust oder eben den Massakern an den Armeniern die Anerkennung als Völkermord verweigern könnte, ist offenbar überholt. Darauf deutet auch die Debatte im Bundestag am Freitag hin.
Völkermord habe vor 100 Jahren weder als Begriff noch als Straftatbestand existiert, sagte der CDU-Abgeordnete Christoph Bergner: "Aber ist das ein Grund, die Verwendung des Begriffes Völkermord für unangebracht zu halten? Ist es nicht normaler Ausdruck einer lebendigen Sprachentwicklung, wenn sich zur Beschreibung alter Sachverhalte auch jüngerer Begriffe bedient wird?"
Bergner sprach von Armenien, nicht von Namibia. Israel Kaunatjike hat ihm trotzdem gerne zugehört.