EnergiewendeNeues Heizungsgesetz: „Handwerklich mangelhaft“

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Über das „Gebäudemodernisierungsgesetz“ der Bundesregierung fällen die Fachleute im Bundesrat ein hartes Urteil.
Über das „Gebäudemodernisierungsgesetz“ der Bundesregierung fällen die Fachleute im Bundesrat ein hartes Urteil. Leonhard Simon
  • Die Bundesrats-Fachleute kritisieren das neue Heizungsgesetz der Koalition als "handwerklich mangelhaft" und befürchten eine Verlangsamung der Wärmewende.
  • Das Gesetz soll die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei Heizungen abschaffen und stattdessen eine "Bio-Treppe" mit steigenden Öko-Anteilen bis 2040 einführen.
  • Die Länder fordern das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 wieder ins Gesetz aufzunehmen und kritisieren den unzureichenden Mieterschutz.
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Möglichst rasch und geräuschlos will die Koalition die Abschwächung des Heizungsgesetzes über die Bühne bringen. Doch in den Bundesländern regt sich Widerstand.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

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Die Macht des Bundesrates hat durchaus ihre Grenzen. Vielen Gesetzen des Bundes muss er nicht einmal zustimmen, und folglich muss die Bundesregierung dann nicht groß um ihn werben. Kräftig in die Suppe spucken kann er aber schon. Wie zum Beispiel beim Abriss des Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als „Heizungsgesetz“. Da haben die Fachleute in der Länderkammer, nun ja, so ihre Bedenken.

Bisher haben sich erst die Ausschüsse des Bundesrats mit dem Gesetzesvorhaben befasst, aber allein ihre Vorbehalte füllen 59 Seiten. Generell sei festzustellen, dass der „Entwurf in die falsche Richtung weist“, heißt es etwa vom Wirtschafts- und Umweltausschuss. „In der vorgestellten Form verlangsamt er die gerade in Schwung kommende Wärmewende und verlängert damit unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.“ Mehr noch: Der Entwurf sei „handwerklich mangelhaft“ und führe zu „übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand“. So ähnlich hatte sich auch der Chef des Normenkontrollrats unlängst schon eingelassen.

Selbst im Wirtschaftsausschuss warnen die Experten vor den Folgen des neuen Gesetzes

Das Bundeskabinett hatte Mitte Mai den Entwurf für die Neufassung des Gesetzes abgesegnet. Demnach soll die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, wegfallen. Dieser Anforderung hätten vor allem Wärmepumpen oder klimafreundliche Fern- und Nahwärme entsprechen können. Stattdessen machte das Kabinett mit dem neuen Gesetz, es heißt jetzt „Gebäudemodernisierungsgesetz“, den Weg wieder frei für herkömmliche Gas- und Ölkessel. Damit der Klimaschutz dabei nicht völlig unter die Räder kommt, soll eine „Bio-Treppe“ installiert werden: Über die Jahre muss in neuen Heizungen der Anteil erneuerbarer Brennstoffe peu à peu steigen – über vier Stufen von zehn Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent 2040. Danach endet die Treppe.

Kritik findet sich im Kreis der Länder an nahezu allen Vorgaben – und das selbst im Wirtschaftsausschuss, der nicht im Verdacht steht, von Grünen unterwandert zu sein. So könne die Bio-Treppe bei Gas- oder Ölheizungen eine höhere Zukunftsfähigkeit suggerieren, „als diese tatsächlich besitzen“, heißt es in der Bundestags-Drucksache. Auch fehle eine Abschätzung der Folgen – etwa, was eine zusätzliche Nachfrage nach Biobrennstoffen für deren Preis bedeute. Schließlich könnte das Heizen richtig teuer werden, wenn etwa Brennstoff vom Acker irgendwann knapp wird.

Das Verbot für fossile Heizungen ab 2045 müsse wieder rein ins Gesetz, heißt es in den Empfehlungen

Das wiederum könnte vor allem Mieterinnen und Mieter treffen. Denn deren Vermieter könnten sich für den Einbau eines – bislang oft noch günstigeren – Heizkessels entscheiden, ihre Mieter aber mit den steigenden Brennstoffkosten alleinlassen. Der Regierungsentwurf sieht deshalb auch Regeln zum Mieterschutz vor. So sollen sich Mieter und Vermieter etwa die Entgelte für das Gasnetz oder den CO₂-Preis teilen – und auch die Kosten für die Biobrennstoffe. Letzteres soll allerdings nur für die ersten drei Stufen der Bio-Treppe gelten, also bis zu einem Öko-Anteil von 30 Prozent.

Auch hier regt sich Widerstand. So seien weitere Preissteigerungen wahrscheinlich, also brauche es auch mehr soziale Absicherung – und das, ohne den Beitrag der Vermieter auf die ersten drei Bio-Stufen zu beschränken. Insgesamt sei der Mieterschutz „zwar als Schutzinstrument gut gemeint, aber in der Ausgestaltung überbordend bürokratisch“. Und weil die verpflichtende Beratung vor dem Heizungstausch entfallen soll, seien vor allem bei Kleinvermietern Fehlentscheidungen und Rechtsstreitigkeiten „vorprogrammiert“. Rückenwind sieht anders aus.

Auch für das Fernziel des Gesetzes, die Klimaneutralität im Heizungskeller, plädieren die Ländervertreter auf Kommando zurück: Das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045, das im ursprünglichen Heizungsgesetz vorgesehen war, müsse wieder verankert werden, verlangen Wirtschafts- und Umweltausschuss. Das alles ist Wasser auf die Mühlen der Väter und Mütter des einstigen Heizungsgesetzes. Union und SPD sollten den Kampf gegen das Gesetz des Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck besser einstellen, verlangt dessen einstiger Parlamentarischer Staatssekretär Michael Kellner. Das neue Gesetz tauge nichts. „Die Praktiker aus den Ländern nehmen es auseinander.“

Ob das so kommt, muss sich freilich noch weisen. Denn erst muss der Bundesrat die Empfehlungen der Ausschüsse beschließen, er tagt nächste Woche Freitag. Ein paar Enthaltungen einzelner Länder können das bei vielen Punkten schon vereiteln. Zu den verbleibenden Einwänden der Länderkammer muss sich die Bundesregierung dann äußern – und beides, Stellungnahme der Länder und Gegenäußerung, dann dem Bundestag vorlegen. Das letzte Wort haben dann die Koalitionsfraktionen. Und mit den Einwänden der Länder bis dahin womöglich noch einiges, das sich bedenken ließe.

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