HeizungsgesetzViel Rauch im Kessel

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An deutschen Kaminen hängen laut Erhebungen der Schornsteinfegerhandwerks etwa drei Millionen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind.
An deutschen Kaminen hängen laut Erhebungen der Schornsteinfegerhandwerks etwa drei Millionen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind. (Foto: Rolf Vennenbernd/DPA)

Bundeswirtschaftsministerin Reiche will rasch die Betriebsverbote für alte Heizungen abschaffen. Das klingt nach einem beherzten Plan. Doch was bedeutet er wirklich für Hausbesitzer und Mieter?

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Was viele Hausbesitzer im Land frösteln lässt, findet sich in Paragraf 72 des Gebäudeenergiegesetzes, besser bekannt als „Heizungsgesetz“. Sein Titel: „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“. Es ist jener Passus, auf den es nun auch Katherina Reiche abgesehen hat, die neue Wirtschaftsministerin von der CDU. „Als erste Maßnahme werden wir das Betriebsverbot für Heizkessel abschaffen“, hatte sie schon vorige Woche im Bundestag erklärt. Diese Woche hat sie noch einmal nachgelegt. Es gelte, „wieder Ruhe in den Markt zu bekommen“, sagte sie der Nachrichtenplattform Table Briefings. Das Verbot müsse weg, noch in diesem Jahr. Wenn sie sich davon bloß nicht zu viel verspricht.

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