Süddeutsche Zeitung

Heirat von Minderjährigen:Bundestag beschließt Aus für Kinderehen

  • Der Bundestag beschließt das Aus für Kinderehen.
  • Ehen von Personen unter 16 Jahren sind in Zukunft grundsätzlich nichtig, Ehen von unter 18-Jährigen können gerichtlich annulliert werden.
  • Aus Sicht von Grünen und Linken sind die Regelungen zu pauschal.

Der Bundestag macht per Gesetz Eheschließungen von Minderjährigen in Deutschland weitgehend unmöglich. Das Parlament verabschiedete in der Nacht zum Freitag eine Regelung, derzufolge Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sind. Zudem sollen Ehen gerichtlich annulliert werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war.

Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden - und das auch nur dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren.

Die Zahl der verheirateten Minderjährigen nahm in letzter Zeit zu

Linke und Grüne bewerteten die Regelungen als teilweise zu pauschal - sie stimmten gegen das Gesetz. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes begrüßte die Neuregelung hingegen. Anstelle der bisherigen Einzelfallentscheidungen gebe es nun klare gesetzliche Vorgaben, sagte Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. "Mädchen, die minderjährig verheiratet werden, sind in vielen Fällen vom Ehemann abhängig und können nicht selbst über ihr Leben bestimmen."

In Deutschland spielte das Thema Kinderehen lange eine nachgeordnete Rolle. Doch mit der starken Zuwanderung von Flüchtlingen nahm auch hierzulande die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen zu.

Was der Bundestag sonst noch beschlossen hat

Des Weiteren stimmten die Abgeordneten mehrheitlich für eine Reform der Regelung zum Alterspräsidenten des Bundestags. In Zukunft fungiert als dieser nicht mehr der älteste Abgeordnete, sondern der Abgeordnete mit den meisten Dienstjahren. Damit verhindern die Parlamentarier, dass nach der nächsten Bundestagswahl ein Abgeordneter der AfD den Alterspräsidenten stellt. Der Alterspräsident leitet die erste Parlamentssitzung nach der Wahl, bis ein neuer Bundestagspräsident gewählt ist.

Zudem beschlossen die Parlamentarier den Bau eines sogenannten "Freiheits- und Einheitsdenkmals" in Berlin. Eine 50 Meter lange, begehbare Wippe soll im Zentrum Berlins nahe des neu aufgebauten Stadtschlosses in den kommenden drei Jahren entstehen. Sie soll an die friedliche Revolution von 1989 und die Wiedervereinigung 1990 erinnern.

Der umstrittene Paragraf 103 zur Majestätsbeleidigung ist abgeschafft, der Bundestag beschloss einstimmig die Streichung aus dem Strafgesetzbuch. Der Passus stellte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe, es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. In die Schlagzeilen geriet der Paragraf, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan damit wegen eines Schmähgedichts gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegangen war.

Ein weiteres neues Gesetz soll die Missstände in Schlachthöfen eindämmen. In Zukunft müssen große Fleischkonzerne für die Machenschaften ihrer Subunternehmer haften. Einige dieser Subunternehmer beschäftigten in der Vergangenheit Lohnarbeiter aus meist osteuropäischen Ländern unter prekären Bedingungen. Zudem verschärft der Bundestag die Regelungen zum Impfschutz. In Zukunft müssen Kindertagesstätten diejenigen Eltern beim Gesundheitsamt melden, die keine Impfberatung in Anspruch genommen haben.

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