Heimliche Gesprächsmitschnitte:Gericht verbietet Veröffentlichung von Sarkozys Telefonaten

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Nicolas Sarkozy am Telefon: Ein Gericht verbietet die Veröffentlichung seiner Gesprächsmitschnitte. (Foto: AFP)

Aufruhr um heimlich aufgenommene Gespräche von Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy: Nun urteilt ein Gericht, dass eine Nachrichten-Website die Tonaufnahmen nicht weiter verbreiten darf. Sarkozy fordert symbolischen Schadensersatz.

Von Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wurden heimlich Telefongespräche aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht. Nun hat Sarkozy einen Erfolg vor Gericht errungen: Ein Gericht in Paris hat angeordnet, dass die Internet-Nachrichtenseite Atlantico die Gesprächsauszüge nicht weiterverbreiten darf. Der konservative Ex-Staatschef und seine Frau Carla Bruni-Sarkozy hatten in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichungen verlangt.

Sarkozys früherer enger Berater Patrick Buisson hatte die Aufnahmen mit einem Diktiergerät heimlich im Elysée-Palast, aber auch im Auto und andernorts gemacht. Atlantico und das Enthüllungsblatt Le Canard Enchaîné hatten vergangene Woche Auszüge von Buissons Mitschnitten veröffentlicht und damit ein politisches Erdbeben in Frankreich ausgelöst.

In den Aufnahmen, die insgesamt Hunderte Stunden umfassen sollen, ist unter anderem zu hören, wie Sarkozy sich im Jahr 2011 abfällig über Minister seiner damaligen Regierung äußert. Auch ein aufgezeichnetes, privates Gespräch zwischen Sarkozy und Bruni wurde veröffentlicht, Atlantico nahm es aber am vergangenen Sonntag vorsorglich von seiner Internet-Seite. Sarkozy und seine Frau hatten ihren Eilantrag mit der "Verletzung ihrer Privatsphäre" begründet.

Skandal erschüttert Sarkozys Partei

Das Paar hatte gefordert, dass Atlantico die Mitschnitte bei Androhung einer Strafe von 5000 Euro pro Tag aus dem Netz nehmen muss. Außerdem forderten sie von Atlantico jeweils einen symbolischen Euro Schadenersatz. Von Buisson, der früher der rechtsextremen Front National nahestand und später zu einem der einflussreichsten Berater Sarkozys wurde, verlangten beide je 30 000 Euro Schadenersatz.

Das Gericht entschied nun, dass Buisson jeweils 10 000 Euro an Sarkozy und seine Frau zahlen muss. Der Skandal um die mitgeschnittenen Gespräche hatte Sarkozys konservative Oppositionspartei UMP erschüttert und ist auch ein schwerer Schlag für den Ex-Staatschef, dem Ambitionen auf eine Rückkehr in den Elysée-Palast nachgesagt werden.

Doch die Hoffnungen auf Comeback schwinden - auch wegen anderer Affären, in die Sarkozy verstrickt ist. So wurde kürzlich außerdem enthüllt, dass Sarkozys Telefon über Monate von der Justiz überwacht wurde. Aufgrund eines abgehörten Telefonats leitete die Justiz kürzlich Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechung und der Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses gegen Sarkozy ein.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/kjan - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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