Im Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch sind zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zudem erlegte das Stuttgarter Landgericht dem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 3,7 Millionen Euro auf.
Den ehemaligen Mitarbeitern des Rüstungskonzerns waren mehr als ein Dutzend gewerbs- und bandenmäßige Verstöße gegen das Waffenkontrollgesetz vorgeworfen worden: Von 2006 bis 2009 hätten die Beschuldigten in 16 Fällen fast 4500 Sturmgewehre sowie Maschinenpistolen, Munition und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in mehrere Unruhe-Regionen Mexikos geliefert, wohin die Waffen gar nicht hätten exportiert werden dürfen.
Seit Mai vergangenen Jahres war am Landgericht Stuttgart verhandelt worden. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft zwei Haftstrafen bis zu 33 Monaten, eine Bewährungsstrafe sowie zwei Freisprüche gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.
Am Donnerstag wurde eine frühere Mitarbeiterin zu 17 Monaten und ein ehemaliger Angestellter zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau soll dem Urteil zufolge außerdem 250 Sozialstunden ableisten, der Mann eine Buße von 80 000 Euro zahlen. Drei weitere Angeklagte - zwei ehemalige Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsleiter - wurden freigesprochen.
Das Unternehmen Heckler & Koch selbst muss 3,7 Millionen Euro Strafe zahlen. Das trifft die Firma aus Oberndorf mit einem Jahresumsatz von rund 200 Millionen Euro hart.