Karlsruhe:Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Heckler & Koch

Mahnwache während eines Prozesses gegen Heckler & Koch 2018.

Waffengegner hatten 2018 vor dem Landgericht in Stuttgart Waffenattrappen und Fotos von Studenten ausgestellt, die in Mexiko entführt und mutmaßlich ermordet wurden. Die Firma Heckler & Koch hatte illegal Waffen in das Land geliefert.

(Foto: Sina Schuldt/dpa)

Der Waffenproduzent muss wegen illegaler Lieferungen von Sturmgewehren in Krisenregionen Mexikos mindestens drei Millionen Euro an die Staatskasse zahlen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Firma Heckler & Koch muss wegen illegaler Waffenlieferungen ins krisengeschüttelte Mexiko mindestens drei Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun bestätigt. Und womöglich wird das Mexikogeschäft für den schwäbischen Waffenproduzenten am Ende sogar noch teurer: Über weitere 700 000 Euro, deren Einziehung das Landgericht Stuttgart ebenfalls angeordnet hatte, wird der BGH separat entscheiden, weil hier wegen einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch Klärungsbedarf besteht.

Zudem bestätigte der BGH die Bewährungsstrafen gegen einen ehemaligen Vertriebsleiter sowie eine frühere Sachbearbeiterin der Firma. Sie waren vor anderthalb Jahrzehnten in den Export von mehr als 4200 Sturmgewehren involviert, ein System, das letztlich auf erschlichenen Ausfuhrgenehmigungen beruhte. Die Waffen sollten zwar nach Mexiko gehen, aber eben nicht in die vier Bundesstaaten Jalisco, Guerrero, Chiapas und Chihuahua, weil dort Menschenrechtsverletzungen zu befürchten waren. Also wurde ihre Ausfuhr mit sogenannten Endverbleiberklärungen versehen - eine Art behördlicher Adressenaufkleber, der sicherstellen sollte, dass die Waffen nicht in Krisenregionen gelangten. Allerdings wäre "Alibi-Erklärung" der treffendere Ausdruck gewesen, so stellte das Landgericht Stuttgart fest: Tatsächlich erhielt auch die Polizei im Bundesstaat Guerrero zahlreiche Sturmgewehre.

Schärfere Gesetze ermöglichten die Abschöpfung

Mit dem BGH-Urteil bleibt es dabei, dass lediglich Verantwortliche aus der zweiten Reihe wegen der Waffenlieferungen verurteilt worden sind. Und dies auch nur nach dem Außenwirtschaftsgesetz und nicht etwa nach dem - für solche Fälle eigentlich vorgesehenen - Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Freisprüche zweier Geschäftsführer sind hingegen rechtskräftig, gleiches gilt für den Freispruch eines Ex-Vertriebsleiters; sie sind gar nicht bis vor den BGH gelangt, weil die Staatsanwaltschaft nicht Revision eingelegt hatte. Und ein Hauptverdächtiger konnte nie vor Gericht gestellt werden, weil er in Mexiko lebt.

Umso bemerkenswerter ist daher die Einziehung von mindestens drei Millionen Euro. Dass der Betrag abgeschöpft werden kann, obwohl kein führender Verantwortlicher des Unternehmens verurteilt worden ist, ist die Folge einer Gesetzesverschärfung von 2017. Damals wurden die Regeln zur Vermögensabschöpfung strenger gefasst. Damit konnte das Landgericht den kompletten Kaufpreis der Sturmgewehre einziehen - und nicht nur den Gewinn.

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