Die Augen groß wie bei einer Puppe, die Stupsnase kurz, jedenfalls zu kurz zum Atmen - beliebte Haustiere wie die Französische Bulldogge führen wegen ihrer angezüchteten Merkmale oft ein qualvolles Leben. "Defektzüchtung", so nennt der Berliner Tierpathologe Achim Gruber solche Kreaturen, die röchelnd um Atem ringen müssen, nur weil ihre Köpfe dem menschlichen Kindchenschema angeglichen wurden. Gruber, der an der Freien Universität Berlin lehrt, fordert seit Jahren solche gewollten Missbildungen zu bekämpfen.
"Wir kennen über 80 verschiedene Krankheiten, Schmerzen oder Leiden, die mit einem Zuchtziel einhergehen", sagt der Veterinärmediziner. "Aber es gibt zu wenig Handlungsanleitungen für Veterinärämter, solche Tierarten aus dem Verkehr zu ziehen." Vor zehn Jahren sei das Tierschutzgesetz mit einem Paragrafen gegen sogenannte Qualzucht erweitert worden, sagt Gruber. Es fehlten aber Definitionen, wo genau diese Qual eigentlich beginne.
Händlern will der Minister auf den Pelz rücken
Nun springt dem Tierpathologen die Bundesregierung bei, zumindest ein Stück weit. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) plant, das Tierschutzgesetz zu verschärfen. Ein Referentenentwurf, der in die Vorabstimmung gegangen ist, sieht hohe Strafen für die Misshandlung von Tieren vor. Sogenannte Qualzüchtungen bei Haustieren sollen zurückgedrängt, aber auch Nutztiere im landwirtschaftlichen Bereich und in Schlachthöfen besser geschützt werden als bisher.
"Wir sehen, wenn wir auf die Gesamtbilanz des Tierschutzes in den vergangenen 20 Jahren schauen, dass es in vielen Bereichen im Umgang mit Tieren Defizite gibt", sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums am Montag in Berlin. Für viele Tierarten gebe es keinerlei Haltungsvorschriften, bei anderen seien sie unscharf oder würden missachtet. Aber auch Händlern von Zuchttieren will Özdemir auf den Pelz rücken. Geplant ist beispielsweise ein Verbot, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen bei Ausstellungen zu zeigen. "Die Nachfrage nach solchen Tieren soll dadurch gesenkt werden", sagte Özdemirs Sprecherin.
Was eine Qualzucht ist, wird erst noch bestimmt
17 sogenannte Qualzucht-Rassen listet etwa die Tierschutzorganisation Peta auf. Neben dem Mops hat sie auch den beliebten Dackel auf ihren Index gestellt, der wegen seiner Überlänge anfällig für schmerzhafte Bandscheibenvorfälle ist. Auch den Deutschen Schäferhund betrachtet die Tierschutzorganisation als Qualzüchtung, wegen des erhöhten Risikos einer Hüftlähmung. Dem Mini-Hund Chihuahua können die Kniescheiben aus dem Gelenk springen, blauäugige Hunde kämpfen überdurchschnittlich oft mit schweren Hautekzemen, Nacktkatzen mit Sonnenbrand, Angorakaninchen mit Hitzestau. Die Liste künstlich erzeugter Gendefekte und Leiden ist lang.
Der grüne Landwirtschaftsminister allerdings will weder Haltung noch Zucht solcher Tierrassen verbieten. Geplant ist lediglich ein Ausstellungs- und Werbeverbot. Eine Liste, was als Qualzüchtung gilt, soll noch vorgelegt werden. "Die Nachfrage nach solchen Tieren soll dadurch gesenkt werden", sagte Özdemirs Sprecherin. Geplant ist außerdem eine verpflichtende Kennzeichnung von Hunden und Katzen. Sie sollen leichter identifizierbar und rückverfolgbar werden, auch zu Online-Plattformen, die im illegalen Tierhandel eine wichtige Rolle spielen. Ganz verboten werden soll zudem der Verkauf lebender "Kopffüßler und Zehnfußkrebse", die zum Verzehr gedacht sind.
Zu Özdemirs geplanter Reform gehören aber auch strengere Vorgaben für die Landwirtschaft. Wer Stalltiere anbinden will, braucht künftig beispielsweise eine tierärztliche Indikation. Das Stutzen von Ringelschwänzen beim Schwein oder bei der Rute des Jagdhundes soll ohne Betäubung verboten werden, ebenso die Enthornung von Rindern.

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Zu wenig, moniert die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Sie begrüßt Özdemirs Vorhaben, grundsätzlich. Vor allem, weil wirtschaftliche Interessen nicht mehr als Rechtfertigung von Tierquälerei gelten sollen. "Umso unverständlicher ist es, dass es auch mit dem neuen Gesetz möglich bleiben soll, Amputationen an landwirtschaftlich gehaltenen Tieren aus wirtschaftlichen Gründen durchzuführen", heißt es in einer Stellungnahme.
Deutschlands Schlachthöfe will Özdemir dazu verpflichten, von der Anlieferung über die Tötung bis zum Ausbluten aller "warmblütigen Tiere" jeden Arbeitsschritt per Video zu dokumentieren, auf eigene Kosten. Eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe droht nach seinem Entwurf jedem, der ein Wirbeltier "ohne vernünftigen Grund tötet". Wer Tieren "aus Rohheit" erhebliche Schmerzen und Leid zumutet, riskiert in besonders schweren Fällen sogar zehn Jahren Gefängnis. Maximale Geldbuße für die Verursachung von unnötigem Tierleid: bis zu 100 000 Euro.