Hasskriminalität:Hindernisse im Kampf gegen Hetzer

FILE PHOTO: People pose with mobile devices in front of projection of Facebook logo in this picture illustration taken in Zenica

Bei der mobilen Kommunikation ist die Suche nach dem Urheber eines Hass-Posts besonders schwierig.

(Foto: Dado Ruvic/Reuters)

Das neue Hatespeech-Gesetz soll Tätern den Schutz der Anonymität nehmen. Doch Staatsanwälte sind auf Mitteilungen der sozialen Netzwerke angewiesen. Das erschwert die Ermittlungen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Als ihr Gesetzespaket gegen Hass und Hetze nach einer längeren Hängepartie bei der Ausfertigung endlich in Kraft getreten war, ließ sich Christine Lambrecht zu einem kühnen Versprechen hinreißen: Die Reform gebe den Ermittlern ein neues Instrument an die Hand. Soziale Netzwerke müssten Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie andere Hassdelikte künftig nicht nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden. "Das wird zu schnellen und konsequenten Ermittlungen gegen Hetzer führen - bevor aus ihren Worten Taten werden", sagte die Bundesjustizministerin.

Das war Anfang April; scharf gestellt wird die neue Meldepflicht ab Februar des nächsten Jahres. Bereits in Kraft getreten sind einige Verschärfungen, etwa bei den Straftatbeständen der Bedrohung, Beleidigung und der Billigung von Straftaten. Die Ministerin will also Ernst machen mit dem Kampf gegen Hass und Hetze, der zu ihren zentralen Anliegen zählt. Aber was bringt die Reform? Benjamin Krause von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, ein Oberstaatsanwalt mit großer Erfahrung bei der Bekämpfung von "Hate Speech", ist weitaus weniger optimistisch als die Ministerin. "Ohne Vorratsdatenspeicherung für die IP-Adressen wird der Erfolg der Meldepflicht rein von der freiwilligen Kooperation der sozialen Netzwerke abhängen."

Freiwillige Kooperation? Die "schnellen und konsequenten Ermittlungen gegen Hetzer", die Lambrecht in Aussicht gestellt hat, hängen also davon ab, dass die mächtigen Plattformen bitte so freundlich sind, ein paar Daten herauszugeben? Staatsanwälte, die mit Überredungskunst ans Werk gehen statt mit Durchsuchungsbefehlen?

Nun ist freiwillige Kooperation mit den Ermittlern nicht gerade die erste Eigenschaft, die einem bei den sozialen Netzwerken in den Sinn kommt. Krause gehört der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) an, dort hat er mit Anfragen an die Plattformen gemischte Erfahrungen gemacht. Google sei relativ entgegenkommend, Facebook deutlich weniger, Twitter kooperiere praktisch nie. Und bei Telegram, dem in der rechten Szene beliebten Messenger-Dienst, "haben wir noch nicht einmal einen Ansprechpartner", sagte er in einer Online-Veranstaltung der Justizpressekonferenz Karlsruhe.

Die Reform verschafft dem BKA mehr Personal - immerhin

Es hängt also an der Vorratsdatenspeicherung, so sieht es Krause. Die Speicherpflicht wurde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Deutschland ausgesetzt. Für die Staatsanwälte ist die Suche nach dem Urheber, der hinter einem gemeldeten Hass-Post steht, daher ein Wettlauf gegen die Zeit. Sie müssen an die IP-Adresse gelangen, bevor der Provider sie gelöscht hat. Die Fristen sind sehr unterschiedlich, die Telekom etwa speichert sieben Tage. Bei mobilen Geräten werde überhaupt nicht gespeichert, sagt Krause.

Bleibt also der Weg über die sogenannten Bestandsdaten - Namen, Mobilnummern, Mailadressen und so weiter. Deren Herausgabe könne man aber nicht erzwingen, einfach deshalb, weil die Daten in der Regel irgendwo im Ausland gespeichert seien. Eine grenzüberschreitende Zugriffsbefugnis, wie sie auf europäischer Ebene in der E-Evidence-Verordnung diskutiert werde, könnte helfen. Bis dahin bleibt nur der gute Wille der Plattformen.

Wie gelingt es dennoch, die Täter hinter den Hassbotschaften zu enttarnen? Die hessische ZIT hat vergangenes Jahr rund 1000 Ermittlungsverfahren geführt und dabei immerhin ein Drittel der Täter identifiziert. Was also steht dem BKA bevor, wenn es von Februar 2020 an die Hater aus der Anonymität holen will? Immerhin dürfte die Reform dazu führen, dass das BKA mit deutlich mehr Personal zu Werke gehen kann.

Das dürfte auch nötig sein. Krause schildert die Kleinarbeit in einem Fall, der den im Juni 2019 ermordeten Walter Lübcke betraf. Eine Hassbotschaft von 2016 unter einem Youtube-Video mit Lübcke enthielt eine Mailadresse, die Google an die Ermittler weitergab. Sie war zwar nutzlos, allerdings tauchte eine weitere Mailadresse bei einem ausländischen Provider auf, von dort führte die Spur zu einem Zahlungsdienst - und der hatte die entscheidenden Daten. Vor wenigen Monaten wurde der Mann vom Landgericht Darmstadt verurteilt. Mit Googles Hilfe und ein bisschen Glück.

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