Gesetze zu beschließen, das ist das Vorrecht der Volksvertreter in den Parlamenten. Nur sehr selten kommt es vor, dass sich der Bundespräsident ihnen entgegenstellt und ein bereits beschlossenes Gesetz stoppt, indem er seine Unterschrift darunter verweigert. Nur acht Mal hat es das in der Geschichte der Bundesrepublik gegeben.
Aber so könnte es nun wieder kommen, und ausgerechnet bei einem wichtigen Gesetzespaket der großen Koalition gegen Rechtsextremismus und Internet-Hetze, das aus Sicht der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) "von zentraler Bedeutung für die Verteidigung unserer Demokratie" ist.
Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR haben Frank-Walter Steinmeiers Emissäre bereits das Gespräch gesucht, um ihre Vorbehalte zu erklären. Sie haben einen diskreten Austausch begonnen, an dem sich seit Wochen das Justizministerium, das Innenministerium und auch das Kanzleramt beteiligen.
Exklusiv Rechtsextremismus:Rechtliche Zweifel an Gesetz gegen Hassrede
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält das Gesetz, das den Abruf von Nutzerdaten zur Hassbekämpfung erlauben soll, für teilweise verfassungswidrig.
Es geht um die Sorge in Schloss Bellevue, dass das am 18. Juni beschlossene "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" in Teilen verfassungswidrig sein könnte. Das Gesetzespaket enthält erstmals eine Anzeigepflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Außerdem erweitert es einige Tatbestände des Strafrechts.
Das Problem: Zu den vielen Änderungen gehört auch, dass die Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) mehr Zugriff auf Daten von Facebook- oder Twitter-Nutzern erhalten sollen. Aber schon die bisherigen Zugriffsrechte des BKA sind vor wenigen Wochen durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Der Zugriff auf diese sogenannten Bestandsdaten müsse strikter geregelt werden, forderten die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss am 17. Juli.
Diese Karlsruher Entscheidung kam erst, nachdem der Bundestag das neue Gesetzespaket bereits beschlossen hatte. Die Abgeordneten konnten dies noch nicht wissen. Es ist eine Verkettung unglücklicher Umstände - allerdings keine gänzlich unerwartete: Die verfassungsrechtliche Kritik an den Datenabfragen war bekannt.
Der Bundespräsident kann das Gesetzespaket nur ganz oder gar nicht ausfertigen
So ist nun die Lage. Und bevor der Bundespräsident das neue Gesetzespaket nach Artikel 82, Absatz 1 des Grundgesetzes ausfertigt und für die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt freigibt, muss er nun prüfen, ob es "evident verfassungswidrig" ist.
In der Bundesregierung ist von einer schwierigen Situation die Rede, das Gesetzespaket zur Bekämpfung der Hasskriminalität sei von herausgehobener Bedeutung, man brauche es so schnell wie möglich. Das zeige die tägliche Situation. Zudem wird darauf verwiesen, dass durch den Beschluss des Verfassungsgerichts eine Lage entstanden sei, die niemand habe voraussehen können.
Justiz- und Innenministerium haben eine gemeinsame Auffassung, die sie dem Bundespräsidialamt auch unterbreitet haben. Er solle doch bitte unterschreiben - und dann schiebe man gleich ein Reparaturgesetz hinterher. Das könne auch sehr schnell gehen. Es wäre ein bisher nicht gekanntes Vorgehen.
Unter den vielen neuen Vorschriften, die den Kampf gegen Rechtsextremismus und Hetze verstärken sollen, machen die verfassungsrechtlich problematischen neuen Regeln nur einen kleinen Teil aus. Und immerhin hat das Karlsruher Gericht für seine neuen Vorgaben eine Übergangsfrist bis Ende 2021 gewährt. Misslich für die Bundesregierung ist aber: Der Bundespräsident kann das Gesetzespaket nur ganz oder gar nicht ausfertigen. Eine stückchenweise Ausfertigung ist nicht möglich, davon sind die Juristen im Bundespräsidialamt überzeugt.
Offiziell will sich niemand äußern, dies verbiete der Respekt vor dem Amt des Staatsoberhaupts wie auch vor dem Bundestag als Gesetzgeber, heißt es im Justizministerium. Das Präsidialamt erklärt auf Anfrage nur, die dem Bundespräsidenten obliegende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes "dauert derzeit an".
Schon 14 Jahre liegt es zurück, dass ein Präsident zuletzt ein Gesetz gestoppt hat. Horst Köhler entschied 2006, das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung sowie das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation nicht auszufertigen. In dem einen Fall zog die Regierungskoalition das Gesetz daraufhin zurück, in dem anderen verabschiedeten Bundestag und Bundesrat es dann in einer geänderten Fassung.
Auch für Frank-Walter Steinmeier selbst ergibt sich eine schwierige Lage. Wie kaum ein anderer Politiker warnte er vor der Bedrohung durch rechte Hetze im Netz, lud Bürgermeister ein, die ihm über Hasskriminalität berichteten. "An all diesen Orten, in all diesen Momenten braucht es jetzt vor allem eines", sagte Steinmeier zuletzt in einer Rede über den zunehmenden Hass on- und offline: "unser klares Nein."