Das Strafrecht ist eine ernste Sache. Die Verfolgung der im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftaten geschieht mit Akkuratesse, die Auslegung der Paragrafen auch. Es gibt eine Ausnahme: die Beleidigung.
Hassrede:Hetze fällt nicht unters Larifari-Recht
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Nicht einmal brutale Beleidigungen gegen Politiker werden von der Justiz strafrechtlich angemessen verfolgt. Das Bundesverfassungsgericht sollte korrigieren, mit einer Leitentscheidung.
Kolumne von Heribert Prantl
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