Hassrede:Hetze fällt nicht unters Larifari-Recht

Fraktionssitzung der Grünen - Protestaktion

Renate Künast, deren Klage gegen einen Online-Hetzer zunächst am Berliner Landesgericht abgewiesen, dann aber doch noch in Teilen stattgegeben wurde.

(Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Nicht einmal brutale Beleidigungen gegen Politiker werden von der Justiz strafrechtlich angemessen verfolgt. Das Bundesverfassungsgericht sollte korrigieren, mit einer Leitentscheidung.

Kolumne von Heribert Prantl

Das Strafrecht ist eine ernste Sache. Die Verfolgung der im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftaten geschieht mit Akkuratesse, die Auslegung der Paragrafen auch. Es gibt eine Ausnahme: die Beleidigung.

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Kolumne von Heribert Prantl

Heribert Prantl ist seit 1. März 2019 Kolumnist und ständiger Autor der Süddeutschen Zeitung. Zuvor leitete er das Ressort Meinung sowie die Innenpolitik und war Mitglied der Chefredaktion. Alle seine Kolumnen finden Sie hier.

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