Nach einem Experiment des Satirikers Jan Böhmermann in der Sendung "ZDF Magazin Royale" zu Hassreden im Internet wird gegen Polizisten ermittelt - wegen Strafvereitelung im Amt. Wie die Redaktion am Freitagabend berichtete, waren im vergangenen Sommer, am 3. August um 17 Uhr, zeitgleich sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern angezeigt worden.
Dabei ging es um Morddrohungen, antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche, rechtsradikale Symbole. Die Redaktion bewertete die Reaktionen der Polizei nach den Kriterien "Bewusstsein für Strafbarkeit", Umgang mit den Personen, die die Anzeige auf der Wache aufgaben sowie "professionelles Vorgehen". Anschließend wurde beobachtet, wie die einzelnen Behörden mit den Fällen umging. In manchen Ländern wurde nach Einschätzung der Redaktion nur schleppend ermittelt, in einigen Fällen scheiterte das Aufgeben der Anzeige vollständig. Anderorts funktioniert es schnell und reibungslos.
In Bremen ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Strafvereitelung. Er soll die Anzeige zwar aufgenommen, sie aber erst zwei Monate später auf Nachfrage der Anzeigenden im System erfasst haben. Nun müsse geprüft werden, warum die Sache verspätet bearbeitet wurde, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Bremen. Der betroffene Polizist wurde in den Innendienst versetzt, wie die Bremer Polizei bereits am Dienstag mitgeteilt hatte. "Die Polizei Bremen ist bei Hasskriminalität auf die Hilfe und die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger angewiesen", hieß es. "Wir können trotz eines solchen Vorfalls nur darum bitten, eine Strafanzeige zu erstatten. Unser Selbstverständnis ist es, diese Straftaten konsequent zu verfolgen und Bedrohungen bereits frühzeitig entgegenzuwirken und zu helfen."
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In Sachsen-Anhalt werde seit "Bekanntwerden der konkreten Vorwürfe in der letzten Woche" gegen einen Beamten des Polizeireviers wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt, teilte die Polizeiinspektion Magdeburg mit. "Nach bisherigen Erkenntnissen ist hier die Entgegennahme einer Strafanzeige seinerzeit unterblieben", heißt es in einer Mitteilung der Magdeburger Polizei. Der Sachverhalt werde gründlich und umfassend untersucht.
Der Polizei in anderen Bundesländern wirft die Redaktion auf ihrer Internetseite mangelnde Motivation (Bayern) und wenig Engagement (Thüringen) vor, in Sachsen ist die angekündigte Anzeige beim Staatsschutz offenbar nicht angekommen.
Für einige Beamte findet die Redaktion allerdings auch lobende Worte. In Hessen reagierte die Polizei schnell: "In elf Minuten war alles erledigt. (...) So einfach kann es gehen." Dort sei auch mindestens ein Tatverdächtiger angeklagt worden. Die hessische Polizei sieht sich in ihrer Arbeit bestätigt. "Spätestens seit dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke nehmen wir den Kampf gegen Hass und Hetze auch im Internet sehr ernst", sagte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums.
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"Die anschließenden Ermittlungsergebnisse können sich sehen lassen"
Auch die Polizei in Baden-Württemberg identifizierte - trotz anfänglicher Skepsis - einen Täter. In Niedersachsen sei die Aufnahme der Anzeige "weitgehend reibungslos" verlaufen, "auch die anschließenden Ermittlungsergebnisse können sich sehen lassen", heißt es auf der Übersicht zum Experiment des "ZDF Magazin Royale".
Wie schwierig die Ermittlungen in Fällen von Hassreden im Internet sind, zeigt der Fall Berlin. Dort habe die Polizei alle sieben Anzeigen angenommen und am selben Tag Strafermittlungsverfahren eröffnet, sagte ein Berliner Polizeisprecher am Samstag auf Anfrage. Die Verfahren habe der polizeiliche Staatsschutz geführt. Bis zum 13. April dieses Jahres seien fünf Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung abgegeben worden. In den anderen beiden Fällen sei zu dem Zeitpunkt noch beim Staatsschutz ermittelt worden.
Die Redaktion der Böhmermann-Sendung schreibt auf der zu dem Ländervergleich eingerichteten Internetseite allerdings, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin oder von ihr eingeschaltete Staatsanwaltschaften anderer Orte hätten die Ermittlungen in den fraglichen fünf Fällen eingestellt; in drei dieser Fälle sei kein Tatverdächtiger gefunden worden.
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Böhmermann sagte in seiner Sendung am Freitagabend, in einem Fall ermittle die Berliner Polizei noch, obwohl der mutmaßliche Täter bereits im November 2021 in Baden-Württemberg verurteilt worden sei. Für die Aufnahme der Anzeigen erhielt die Berliner Polizei indes gute Noten vom Böhmermann-Team.