Hass im Netz:Das Versprechen

Der Staat hat bisher nicht entschieden genug gegen sprachliche Gewalt gehandelt. Mit dem neuen Gesetzespaket kriegt er nun eine zweite Chance - und muss zeigen, dass die Zeit der straflosen Morddrohung vorbei ist.

Von Georg Mascolo

Im Juli 2016 rückte in 14 Bundesländern die Polizei aus, ihr Ziel waren Intensivtäter. Manche dieser Intensivtäter trafen die Beamten noch direkt am Tatort an - über ihren Computer gebeugt, gerade dabei, die nächste Beleidigung, Morddrohung oder Volksverhetzung in die Tastatur zu hämmern.

Es war der erste "Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings", und der Innenminister, der damals noch Thomas de Maizière hieß, versprach, diese Durchsuchungen seien nur der Anfang. Künftig werde es ein "konsequentes Vorgehen der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern" gegen sprachliche Gewalt geben. "Wir haben moralische Grundsätze - offline wie online."

Dieses vor mehr als drei Jahren gegebene Versprechen hat der Staat nie gehalten. Er setzte ein sorgenvolles Gesicht auf, aber er handelte nicht entschieden genug. Solche Aktionstage gibt es inzwischen in jedem Jahr. Aber sie waren stets mehr Symbol als wirksame Strafverfolgung. Nur widerwillig oder gar nicht nahmen sich Polizei und Staatsanwaltschaft vielerorts der Flut von gewalttätiger Sprache im Internet an. Zu oft wurden selbst Ermittlungen wegen Todesdrohungen mit abenteuerlichen Begründungen wieder eingestellt. Wie gefährlich sich darüber die Maßstäbe des Sagbaren verschoben haben, wurde im vergangenen September klar, als ein Berliner Zivilgericht urteilte, dass man die Grünen-Politikerin Renate Künast als "Drecks-Fotze" bezeichnen dürfe. Anfang des Jahres machte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm öffentlich, dass er wegen seines Engagements für die Seenotrettung Morddrohungen erhalten hatte. Und sogar eine verunglückte WDR-Satire, ein Kinderlied, führt mittlerweile zu Morddrohungen gegen Journalistinnen und Journalisten.

Schuld daran tragen auch die Internet-Provider. Ihre Berliner Lobbyisten versprachen der Bundesregierung, solch gefährlichen, verbalen Dreck zu löschen. Aber in den Konzernzentralen in den USA, dort, wo die großen Entscheidungen getroffen werden, erregten sie sich eher über einen blanken Busen als eine Anleitung zum Bombenbauen.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, kann das Ergebnis dieses Versagens in Zahlen fassen: Von 1000 befragten Bürgermeistern erklärte jeder fünfte, Hass-Mails zu erhalten, fast zwei Prozent berichten von körperlichen Angriffen. "Einschüchternd und demokratiegefährdend" nennt dies der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch.

Das Problem ist so groß geworden, dass die Bundesregierung nun ein zweites Mal verspricht zu handeln. Justizministerin Christine Lambrecht hat Ende 2019 ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, es enthält notwendige Strafverschärfungen, darunter eine Meldepflicht für Morddrohungen. Kernstück der Gesetzesnovelle ist eine Veränderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, nach der künftig Netzwerke wie Facebook Hasspostings nicht mehr nur zu löschen haben. Sie sollen diese mit der IP-Adresse an das BKA weiterleiten. Es ist ein ambitioniertes wie weltweit ziemlich einmaliges Vorgehen.

Nun wird der Staat viel dafür tun müssen, seine zweite Chance klug zu nutzen. Vor allem aber sollte er sofort damit beginnen, Vorkehrungen zu treffen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes werden die Zahlen der Strafverfahren geradezu explodieren, mit Zehntausenden Ermittlungen rechnen erfahrene Staatsanwälte. Schon kommen die Warnungen vom Richterbund und aus den Bundesländern, dafür brauche es zusätzliches Personal, erfahrene Juristen. Sonst laufe alles ins Leere. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, fürchtet gar "ein vorübergehendes Zusammenbrechen der Strafverfolgung in diesem Bereich angesichts der Flut neuer Verfahren".

Leider ist diese Gefahr real, wenn die Länder jetzt nicht ebenfalls schnell handeln und zusätzliches Personal einstellen und erfahrene Ermittler in Schwerpunktstaatsanwaltschaften abordnen. Wo es diese noch nicht gibt, müssen sie schnell geschaffen werden. Nur die besten Juristinnen und Juristen dürfen mit der schwierigen Abwägung zwischen zulässiger Meinungsfreiheit und strafbarer Hetze betraut werden. Neue Gesetze sind einfach zu beschließen. Ihre konsequente und kluge Anwendung ist mühsamer.

Das neue Konzept zur Verfolgung von Hasskriminalität kann nur Erfolg haben, wenn schnell Erfolge sichtbar werden, wenn sich herumspricht, dass die Zeit der straflosen Morddrohung vorbei ist. Dass dann die Polizei vor der Tür steht, nicht nur einmal im Jahr zum Aktionstag. Abschreckung ist ein wirksames Mittel. Auch wenn man die Einstellung von Menschen nicht verändern kann - ihr Verhalten kann der Staat durch das Ziehen von Grenzen sehr wohl verändern.

Wehrlos ist der Staat nie. Er muss sich allerdings endlich wehren wollen. Noch einmal darf das Versprechen, seine Bürgerinnen und Bürger offline und online zu schützen, nicht gebrochen werden.

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