Hassverbrechen im Internet:Nur nicht hetzen

Hassverbrechen im Internet: Collage: Stefan Dimitrov

Collage: Stefan Dimitrov

Facebook, Youtube und andere soziale Netzwerke müssen von Februar an deutlich schärfer gegen Hasskriminalität vorgehen. So jedenfalls steht es im Gesetz. Doch daraus wird erst einmal nichts.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke, Berlin

Der 1. Februar 2022 soll ein besonderer Tag in der deutschen Justizgeschichte werden. Von diesem Datum an sollen Hass und Hetze im Netz endlich schnell, hart, wirkungsvoll bekämpft werden. Soziale Netzwerke müssen dann die Flut von Morddrohungen und andere Delikte nicht mehr wie bisher - jedenfalls theoretisch - löschen. Sondern sie dem Bundeskriminalamt (BKA) anzeigen, das eine bundesweite Strafverfolgung sichern soll. Eine Anzeigepflicht - das gab es im deutschen Recht noch nie. "Das wird zu schnellen und konsequenten Ermittlungen gegen Hetzer führen - bevor aus ihren Worten Taten werden", schreibt das Justizministerium auf seiner Webseite.

An dem Plan arbeitet die Bundesregierung schon lange, bereits nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke im Juni 2019 präsentierte sie ihn als zentralen Punkt ihres "Maßnahmenpakets" gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus. Schon im Juni 2020 verabschiedete der Bundestag die Anzeigepflicht für Facebook, Twitter und Co., leider stockte die Sache dann erst einmal. Erst Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier machte die Politik darauf aufmerksam, dass das Gesetz einen schweren Mangel hatte. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatten die Macher darin nicht berücksichtigt. So könne er es nicht unterzeichnen. In aller Eile wurden Reparaturarbeiten vorgenommen. Eines der wichtigsten Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode verzögerte sich.

Und wie es aussieht, könnte dies nicht die letzte Verzögerung bleiben. Jetzt ist sogar fraglich, wann und ob dieses so lange angekündigte Projekt im Jahr 2022 starten kann.

Wann das Gericht entscheiden will, ist unbekannt

Der Grund hierfür sind juristische Beschwerden von Facebook und Google. Die Unternehmen haben Anträge auf einstweilige Anordnung eingereicht gegen die in Paragraf 3a und 3b des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorgesehene Weiterleitung der Daten an das BKA. Neu ist die Geschichte nicht, die Anträge an das Verwaltungsgericht in Köln stammen bereits aus dem Juli. Aber das Gericht hat noch nicht entschieden. Und wann es dies tun will, ist unbekannt. Die Zeit wird knapp. Auf Anfrage erklärt das Gericht nur, dass "noch nicht feststeht", wann man entscheiden werde.

Hassverbrechen im Internet: Aktivisten der Nichtregierungsorganisation Campact protestieren nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gegen Hassnachrichten.

Aktivisten der Nichtregierungsorganisation Campact protestieren nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gegen Hassnachrichten.

(Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Niemand in der Bundesregierung würde dies laut sagen, aber sobald der Name des Verwaltungsgerichts in Köln fällt, verziehen hochrangige Beamte das Gesicht. Das Gericht hat den Ruf, selbst in Eilsachen schon einmal sehr viel Zeit zu brauchen, so war es zum Beispiel auch im Fall der AfD. Zuletzt kam es zu einem regelrechten Eklat, weil das Gericht behauptete, die Bundesregierung sei verantwortlich dafür, dass vertrauliche Informationen über das Thema Verfassungsschutz und AfD in der Öffentlichkeit landeten. Die Beobachtung der Partei ist seitdem bundesweit ausgesetzt.

Google und Facebook haben geklagt, andere könnten sich anschließen

Inhaltlich argumentieren Google und Facebook, dass sie die Strafverfolgung befürworten. Aber Daten in einem "Massenverfahren" an eine Polizeibehörde weiterzuleiten und die Prüfung einer möglichen Strafbarkeit in die Hände der Unternehmen zu legen, sei unverhältnismäßig. Zudem bestehe die Sorge, dass autokratische und diktatorische Staaten das deutsche Gesetz sofort als Blaupause verwenden würden - und ebenfalls solche Verpflichtungen erlassen würden.

In Branchenkreisen heißt es, auch andere soziale Netzwerke könnten sich den Klagen noch anschließen. Auf Anfrage erklärt etwa Tiktok: "Wir teilen die wesentlichen Bedenken, die andere Unternehmen geäußert haben und prüfen den Sachverhalt derzeit intensiv." Offenbar haben viele der großen sozialen Netzwerke noch nicht einmal die personellen und technischen Voraussetzungen dafür getroffen, um von 1. Februar an Daten an das BKA zu senden. Denn wie und wann auch immer das Verwaltungsgericht in Köln entscheiden wird, mindestens eine Berufungsinstanz gibt es dann auch im Eilverfahren sowohl für die Bundesregierung als auch für Facebook und Google. Die Sache wird sich noch ziehen.

Auffällig ist, dass das Bundesjustizministerium von sich aus erklärt hat, man wolle den Unternehmen Google und Facebook entgegenkommen. Man werde sie erst einmal zu nichts zwingen. Entsprechende "Stillhaltezusagen" in diesen beiden Verfahren mit den Aktenzeichen 6 L 1277/21 und 6 L 1354/21 gingen im August an das Gericht, bestätigt das Ministerium. Rechtlich wäre dies nicht nötig. Die Klagen von Google und Facebook haben für sich genommen keine "aufschiebende Wirkung", bestätigt eine Gerichtssprecherin.

200 BKA-Beamte warten darauf, dass es losgeht

Das BKA steht unterdessen in den Startlöchern, etwa 200 Beamtinnen und Beamten einer neu gegründeten "Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" warten darauf, dass es losgeht. "Es kann nicht sein, dass ab 1. Februar dort so viele Leute Däumchen drehen", kritisiert die Chefjuristin der Organisation "Hate Aid", Josephine Ballon. "Man hat Stellen geschaffen, man hat Technik angeschafft, und jetzt passiert nichts." Leider sei die Bundesregierung daran auch selbst schuld. Sie habe es Facebook und Google zu leicht gemacht zu klagen. Denn manches im neuen Gesetz verstoße schlicht gegen den Datenschutz.

In der neuen Bundesregierung findet sich kaum jemand, der über den Rechtsstreit sprechen möchte. Dabei ist die Bekämpfung von Hass und Hetze in diesen Tagen eines der vordringlichsten Themen, riesig ist die Sorge, dass die im Netz immer unverhohlener geäußerten Gewaltfantasien auf die Straße schwappen. Im Mittelpunkt steht in der derzeitigen Debatte der Messenger-Dienst Telegram, in dem sich große Gruppen Radikaler versammeln.

Bereits im April versuchte das Bundesamt für Justiz deshalb, dem Telegram-Betreiber an dessen Sitz in Dubai die Unterlagen für ein eingeleitetes Bußgeldverfahren zuzustellen. Es geschah nichts. Inzwischen wird über diplomatischen Druck und eine EU-Initiative nachgedacht - aber manche in der Bundesregierung räumen selbstkritisch ein, dass man auf diese Idee schon früher hätte kommen können. Es ist wie so oft: Es dauert ewig.

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Pawel Durow

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