Süddeutsche Zeitung

Hartz-IV-Sanktionen:Sozial schwach

Das Urteil aus Karlsruhe zu Hartz IV ist eine vertane Chance. Man hätte sich ein Urteil gewünscht, das die gesellschaftliche Spaltung nicht hinnimmt.

Kommentar von Heribert Prantl

Hartz IV ist der Name für das größte Debakel in der Geschichte der deutschen Sozialdemokraten. Hartz IV steht für die Entfremdung der SPD von den neuen sozialen Unterschichten und von all denen, die sich nach der Decke strecken müssen; die SPD ist nicht mehr ihre Partei. Hartz IV ist für die Sozialdemokraten das, was einst für die Römer die Schlacht im Teutoburger Wald war, nur noch schlimmer.

Bei dieser Schlacht im Jahre 9 nach Christus vernichteten germanische Aufständische unter ihrem Anführer Arminius drei römische Legionen; das war etwa ein Achtel des gesamten römischen Heeres. Mit Hartz IV vernichtete sich die SPD selbst; sie verlor die Hälfte ihrer Wähler, viele ihrer Mitglieder und ihre Glaubwürdigkeit. Der römische Feldherr Publius Quinctilius Varus stürzte sich seinerzeit angesichts der Katastrophe in sein Schwert. Bei den Sozialdemokraten stürzt angesichts der Katastrophe ein Parteivorsitzender nach dem anderen.

Kaiser Augustus soll, als er von der römischen Niederlage erfuhr, gesagt haben: "Varus, Varus, gib mir meine Legionen wieder." Der Arbeiterkaiser August Bebel, ein Gründervater der SPD, dürfte, wenn er vom Arbeiterparadies aus dem Treiben seiner Nachfolger zugesehen hat, etwas Ähnliches gerufen haben: "Gerhard, Gerhard, gib uns unsere Wähler wieder."

Es gehört zur Tragik der Sozialdemokratie, dass sie als Partei, geschwächt von den parteipolitischen Folgen von Hartz IV, nicht mehr die Kraft und nicht mehr die politische Potenz hatte, Hartz IV entscheidend zu korrigieren. Die wichtigsten Korrekturen hat nicht die Politik, sondern, viele Jahre nach dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze, das Bundesverfassungsgericht initiiert. Hätte sich die Politik bei der Bankenrettung so lange Zeit gelassen wie bei der Korrektur von Hartz IV - die kriselnden Banken wären bankrott gegangen. Aber die sogenannten "sozial Schwachen" stehen nicht so im Lichte wie die Banken und sie galten und gelten auch nicht als "systemrelevant".

Das war und ist aber ein grober Irrtum, denn bei der Hilfe für Menschen, die nicht genug Arbeit oder genug Arbeitslohn zum Leben haben, geht es um die Konkretisierung von Artikel 1 Grundgesetz. Und dort steht nicht, dass die Würde der Banken, sondern dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV die Schuld an der Arbeitslosigkeit an diejenigen abschiebt, die arbeitslos sind. Dazu passt es nicht, dass die Hartz-IV-Gesetze die Arbeitslosen kontrollieren und sanktionieren und mit Unterstützungsleistungen unglaublich knausern. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV, trotz Mindestlohn, hilft, die Löhne zu drücken.

Daher hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010, in seinem ersten Urteil zu Hartz IV, ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums formuliert - und dem Staat aufgegeben, die Armutsgrenze in Deutschland neu festzusetzen, die Leistungen an Arbeitslose und, dies vor allem, an ihre Kinder deutlich zu erhöhen. Der Gesetzgeber folgte dem aber nicht elanvoll, sondern nur sehr zögerlich und sehr mürrisch.

In seinem zweiten Urteil zu Hartz IV folgte sich nun das Bundesverfassungsgericht selbst nur noch zögerlich und mürrisch. Es nahm nämlich, neu besetzt und mit dem ehemaligen CDU-Politiker Stephan Harbarth als Vorsitzendem (der mit Hartz IV im Bundestag vorbefasst gewesen war), sein eigenes Urteil aus dem Jahr 2010 zum Existenzminimum nicht richtig ernst: Das Verfassungsgericht erlaubte nämlich die Minimalisierung dieses Existenzminimums zwar nicht in der bisherigen Höhe, aber doch dem Grundsatz nach. Das Karlsruher Urteil lässt das kalte Herz von Hartz IV weiterschlagen, nach Implementierung von ein paar Stents.

Es bleibt dabei, dass Elemente des Strafrechts im Sozialrecht eine große Rolle spielen: Wer sich nicht konform verhält, wer echt oder angeblich zumutbare Arbeit nicht annimmt, nicht zur gemeinnützigen Arbeit antritt, Termine nicht wahrnimmt oder Dokumente nicht beibringt - dem werden die Leistungen bis weit unter das Existenzminimum gekürzt, wenn auch nicht mehr ganz so brutal und pauschal wie bisher; er kann aber womöglich auch künftig seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen.

Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen

Karlsruhe hat dazu nicht Nein, sondern nur Jein gesagt. Im Jahr des 70. Grundgesetzjubiläums hätte man sich ein Urteil gewünscht, das mehr Gespür dafür hat, dass Armut auch Armut an Demokratie ist, und das der Bedeutung des Sozialstaatsgebots mehr und besser Rechnung getragen hätte. Man hätte sich ein Urteil gewünscht, das die Spaltung der Gesellschaft nicht hinnimmt, sondern sie überwinden hilft. Man hätte sich ein Urteil gewünscht, das aufzeigt, wie Arbeitslose gut gefördert werden können. Man hätte sich ein Urteil gewünscht, das nicht schwarze Pädagogik unterstützt, sondern den Sozialstaat als Schicksalskorrektorat beschreibt.

Das Übel, dass so viele Menschen in einem reichen Land ein armes Leben führen, besteht nicht darin, dass viele andere Menschen ein reiches Leben führen. Das Übel besteht darin, dass ein armes Leben arm und ein schlechtes Leben schlecht ist. Und das Gute ist, dass den Rentnern und den Arbeitslosen, deren Leben arm ist, geholfen werden kann - auch mittels Steuern und Beiträgen derjenigen, die ein gutes und begütertes Leben führen.

In der Debatte um Grundrente und Grundeinkommen tun die Fundamentalkritiker solcher Projekte so, als sei der Sozialstaat der Blinddarm der Demokratie - leicht entzündlich, daher gefährlich. Das Gegenteil ist richtig. Ohne einen sich klug weiterentwickelnden Sozialstaat wird das Gemeinwesen entzündlich und der innere Frieden prekär; er ist es schon. Für die Demokratie ist es deshalb durchaus systemrelevant, wie der Staat mit den Hartz-IV-Beziehern umgeht. Ein guter Sozialstaat sorgt dafür, dass der Bürger, auch derjenige ohne Arbeit, Bürger sein kann und Bürger sein will. Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen. Das Bewusstsein dafür ist im Jahr des Grundgesetzjubiläums leider nicht sehr ausgeprägt.

Die Armen in Deutschland werden gern als "sozial schwach" bezeichnet. Das ist eine Beleidigung. Sozial schwach sind diejenigen, die den Armen aus der Armut helfen könnten, es aber nicht tun. Sozial schwach ist auch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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Quelle:
SZ vom 09.11.2019
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