Hartz IV:Leistung und Gegenleistung

Wer Hilfe will, muss auch selbst mithelfen.

Von Henrike Roßbach

Fast 130 000 Hartz-IV-Empfänger bekommen weniger Geld überwiesen, als ihnen eigentlich zusteht - weil sie ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Sozialleistung verletzt haben und mit Sanktionen belegt wurden. Wer zu Terminen nicht erscheint oder eine angebotene Stelle nicht annimmt, dem wird das Geld gekürzt, im Extremfall auch gestrichen.

Die Sanktionen sind Ausdruck des Prinzips Fordern und Fördern, das Hartz IV zugrunde liegt. Die Idee ist: Es wird dem geholfen, der mithilft, seine Lage zu verbessen. Das ist keineswegs ein unerhörter Gedanke, sondern ein ziemlich einleuchtender. Hartz IV ist gerade kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern eine Grundsicherung mit dem Ziel, den Empfänger möglichst schnell wieder von ihr unabhängig zu machen. Das Ungeheuerliche ist nicht, dass Betroffene sich regelmäßig im Jobcenter melden und auch sonst mitmachen müssen; sondern dass es selbst im Arbeitsmarktboom nicht gut genug gelingt, die Leute wieder unabhängig von Hilfe zu machen.

Über manches lässt sich reden, etwa über die drastischen Sonderregeln für unter 25-Jährige. Ein sanktionsfreier Hartz-IV-Bezug aber würde das Paket aus Leistung und Gegenleistung aufschnüren - und ein Stück weit den Anspruch aufgeben, dass Hartz-IV keine Endstation sein soll.

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