Hartz IV:Jobcenter kürzen Leistungen

Etwa jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger, dem das Jobcenter Leistungen kürzt, muss dabei Einbußen in Höhe von einem Drittel oder mehr des Hartz-IV-Regelsatzes hinnehmen. Die große Mehrheit der Betroffenen wird weniger drastisch sanktioniert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Demnach waren 2018 im Schnitt 132 000 der gut 4,1 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte pro Monat von einer Hartz-IV-Kürzung betroffen. Das kann passieren, wenn Termine beim Jobcenter ohne Angabe von wichtigen Gründen nicht wahrgenommen oder Jobangebote nicht angenommen werden. In 43 Prozent der Fälle lag die verhängte Sanktion bei zehn Prozent oder weniger des Hartz-IV-Regelsatzes von 2018 - betrug also weniger als 41,60 Euro. Weitere knapp 38 Prozent der Betroffenen wurden mit einem Abzug in Höhe von maximal 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert, wie aus der Regierungsantwort hervorgeht. 19 Prozent mussten höhere Kürzungen hinnehmen. Komplett gestrichen wurden Leistungen bei 7000 Empfängern. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass es Sanktionen in dieser Schärfe nicht mehr geben darf. Nur noch Leistungskürzungen bis zu 30 Prozent sollen künftig erlaubt sein. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte für dieses Jahr ein entsprechendes Gesetz angekündigt.

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