Hartz IV:Elterngeld zählt als Einkommen

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Elterngeld zählt für Hartz-IV-Empfänger weiter als Einkommen. Die Regelung verstößt laut Gericht nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Wer ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen hat und Elterngeld bezieht, muss sich diesen Betrag auch weiter auf den Kinderzuschlag anrechnen lassen. Das hat das Bundessozialgericht am Dienstag entschieden. Ein Vater von drei Kindern aus dem Emsland hatte geklagt. Die Familie hatte bis Ende 2010 Kinderzuschlag erhalten. Er beträgt derzeit ohne Abzüge 160 Euro pro Kind und Monat und ist für Familien gedacht, die nur knapp über Hartz-IV-Niveau leben. Mit dem Kinderzuschlag soll verhindert werden, dass Eltern wegen eines Kindes bedürftig und von Sozialleistungen abhängig werden. Nach einer Novelle des Elterngeldgesetzes wurde der Familie aus dem Emsland der Kinderzuschlag 2011 nicht mehr bezahlt. Der Vater klagte und unterlag vor dem Sozialgericht Osnabrück und dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Da die Mutter 300 Euro Elterngeld beziehe, sei keine Bedürftigkeit gegeben, so die Gerichte.

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