Sozialpolitik:Hartz-IV-Bezieher sollen Vermögen behalten dürfen

Armut im Ruhrgebiet

Auf strenge Prüfungen auch bezüglich der Wohnsituation soll die Arbeitsagentur bei Hartz-IV-Empfängern in den ersten beiden Jahren verzichten.

(Foto: Fabian Strauch/dpa)

SPD-Arbeitsminister Heil will, dass Corona-Regelungen zum Besitzstand der Betroffenen dauerhaft gelten. Union und FDP sind dagegen.

Von Mike Szymanski, Berlin

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat mit neuen Reformplänen für die Hartz-IV-Gesetze eine Debatte um die Zukunft dieser Sozialleistung angestoßen. Der SPD-Politiker will die Regeln für Langzeitarbeitslose deutlich entschärfen. Sein Gesetzentwurf, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sieht unter anderem vor, in den ersten zwei Jahren des Bezugs von Hartz IV auf die Prüfung zu verzichten, wie groß die Wohnung der Betroffenen ist. Vermögen von bis zu 60 000 Euro sollen in dieser Zeit ebenfalls nicht angetastet werden.

In der Corona-Krise hat die Regierung diese Prüfungen bereits ausgesetzt, um schnell jenen zu helfen, denen mit Ausbruch der Pandemie die Existenz weggebrochen ist. Jedoch läuft diese Regelung Ende März aus. Heil will diesen "vereinfachten Zugang" zur Grundsicherung nun dauerhaft etablieren: "Ich will, dass sich Menschen keine Sorgen um ihre Wohnung und ihr Erspartes machen müssen, wenn sie in Grundsicherung kommen", sagte der Arbeitsminister der Süddeutschen Zeitung. "Es geht auch um mehr Respekt vor Lebensleistung."

Darüber hinaus will Heil auch festschreiben, wie die Jobcenter in Zukunft mit unkooperativen Hartz-IV-Beziehern umgehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 geurteilt, dass Hartz-IV-Kürzungen von mehr als 30 Prozent verfassungswidrig seien. Seither wurde die alte Sanktionspraxis bereits durch Weisungen des Arbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit entschärft. In der Corona-Pandemie gab es zudem ohnehin immer weniger Sanktionen. Nun will Heil diese maximale Kürzung um 30 Prozent dauerhaft gesetzlich regeln. Sanktionen sollen möglich sein, wenn Betroffene "wiederholte Pflichtverletzungen" oder "Meldeversäumnisse" begehen. Dabei sollen jedoch "außergewöhnliche Härten" vermieden werden. Zudem wurde seit Jahren über besonders scharfe Sanktionen für unter 25-Jährige gestritten. Diese soll es nach Heils Plänen künftig gar nicht mehr geben.

Heils Vorstoß geht auch auf Beschlüsse der SPD aus dem Jahr 2019 zurück. Seine Partei hatte damals ein neues Sozialstaatskonzept beschlossen, mit dem sie die Härten der Agenda-2010-Politik ihres früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder hinter sich lassen will.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stößt Heils Entfristungsplan bereits auf Widerstand. Sie stehe weiterhin zu dem Grundsatz "Fördern und Fordern" und lehne daher "eine Entfristung dieser Sonderregelungen ab", sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher von CDU/CSU, Peter Weiß, am Wochenende der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Eine schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist mit uns nicht möglich. Denn dadurch wird Arbeit abgewertet und die Vermittlung in Arbeit weitgehend unattraktiver." Ähnlich äußerte sich die FDP. "Der Verzicht auf Sanktionen und die Erhöhung der Leistungen sind die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens durch die Hintertür", erklärte der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober.

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