Rassistischer Anschlag:Anzeige gegen Vater des Hanau-Attentäters

Hanau Shooting Victims Commemorated With Frankfurt Street Art Unveiling

Besucher gedenken der Opfer von Hanau vor einem 27 Meter langen Street-Art-Wandbild in Frankfurt am Main.

(Foto: Thomas Lohnes/Getty Images)

Angehörige der neun Opfer von Hanau werfen dem 73-Jährigen Beihilfe zum Mord vor - und warten mit beunruhigenden Belegen auf.

Von Annette Ramelsberger

Der Mann ist für die Familien der Opfer eine "tickende Zeitbombe", jemand, der jeden Augenblick zuschlagen kann - wie sein Sohn Tobias R. Der hat am 19. Februar 2020, vor genau einem Jahr, neun Menschen mit ausländischen Wurzeln getötet, danach seine Mutter und sich selbst. Nun haben die Hinterbliebenen auch Angst vor dem Vater. Der Mann hat sich einen Schäferhund angeschafft, beschimpft in der Nachbarschaft eine Familie mit einem dunkelhäutigen Pflegekind und erzählt, nicht sein Sohn sei der Attentäter, sondern irgendein Geheimdienst. Und die Opfer seines Sohnes nennt er "Täter".

Die Angehörigen der Opfer von Hanau sehen den Vater des Attentäters ebenfalls als Täter. Und sie wollen nun nicht mehr warten, bis die Justiz gegen den 73-Jährigen ermittelt. Sie haben nun eine 16 Seiten lange Strafanzeige gegen Hans-Gerd R. gestellt. Wegen Beihilfe zum Mord, zumindest aber wegen Nichtanzeige von Straftaten. Die Anzeige liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Es bestehe der Anfangsverdacht, so heißt es darin, dass der Vater von den geplanten Taten gewusst und seinen Sohn darin bestärkt habe. Zwischen Vater und Sohn habe ein Dominanzverhältnis bestanden, durch die Ermittlungsakten ziehe sich wie ein roter Faden, dass der Sohn Tobias von seinem Vater abhängig war.

Die Angehörigen werfen der Bundesanwaltschaft seit Langem vor, nicht genügend ermittelt zu haben, wie genau die Tat abgelaufen ist. Sie erinnern an ihre Kinder, die Opfer von Tobias R. und dessen rassistischem Wahn wurden: In Hanau starben Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Mercedes Kierpacz, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov. Und Said Nesar Hashemi und Hamza Kurtović, die beiden Freunde, 21 und 22 Jahre alt.

Neben Tobias R. sehen die Familien noch einen Täter - dessen Vater, einen stadtbekannten Querulanten. Sie sehen in Hans-Gerd R. zumindest den psychischen Helfer seines Sohns. Und sie legen dafür eine ganze Reihe von Belegen vor. Zum Beispiel die Aussage eines Jobcenter-Mitarbeiters, der beide, Vater und Sohn R., immer wieder erlebte. Der sagte: "Was der Vater gesagt hat, war Gesetz." Tobias R. habe sich in all seinen Rechtsstreitigkeiten, immerhin mehr als 250 Stück, von seinem Vater vertreten lassen, obwohl er schon Mitte dreißig war.

Lebten Vater und Sohn eine psychotische Störung aus?

Der gleiche Jobcenter-Mitarbeiter sagt über den Attentäter, er sei "ein Produkt seines Vaters. Die Lunte wurde vor Jahren angezündet". Ein Psychiater, der Tobias R. im Jahr 2002 betreute, schrieb in einer Einschätzung: "Gegen den Vater wird für den Sohn nichts zu unternehmen sein." Er habe fast den Eindruck einer "Folie a deux", einer gemeinsamen, zu zweit ausgelebten psychotischen Störung, mit der sie sich gegenseitig infizierten. Und dass der Vater die Behandlung des Sohns aktiv verhindere.

Vater und Sohn, so die Anwälte in ihrer Strafanzeige, hätten ein gemeinsames rassistisches Weltbild geteilt und sich gegenseitig darin bestärkt. Und die Anwälte weisen auf weitere Belastungsmomente hin: Der Vater habe bei seinen Angaben zur Tatnacht immer wieder falsche, durch Zeugen widerlegte Angaben gemacht.

Der Vater hatte angegeben, am Tatabend bereits um 20 Uhr zu Bett gegangen zu sein, weil er schon um vier Uhr früh zur Arbeit musste. Er hatte erklärt, dass er nichts von seinem Sohn mitbekommen habe und erst durch das Aufsprengen der Haustür durch die Polizei wach geworden sei. Von Schüssen im Haus habe er nichts mitbekommen.

Die Befragung des Arbeitgebers von Hans-Gerd R. aber zeigte, dass er nicht um vier Uhr, sondern um sieben Uhr beginnen musste. Eine Nachbarin sah ihn um 22.30 Uhr an seinem Auto, eine andere noch später mit einer Taschenlampe in das Auto seines Sohnes leuchten, mit dem dieser nach dem Attentat nach Hause zurückgekehrt war. Im Fußraum lagen die Tatwaffe und Munition. Dass der Vater dort suchte, führen die Anwälte darauf zurück, dass Vater und Sohn noch über die Waffe gesprochen haben müssen.

War er an der Tötung seiner Frau beteiligt?

Der Vater griff in der Nacht mehrmals auf die Internetseite seines Sohnes mit dessen "Manifest" zu. Später erklärte er, er habe nichts von Videos oder Schriftstücken des Sohnes gewusst. Und statt auf die Aufrufe der Polizei, die Tür aufzumachen, zu reagieren, ließ jemand die Jalousien herunter. Über dem Haus kreisten Hubschrauber, im Schlafzimmer wurde die Mutter erschossen. Doch der Vater will nichts gehört haben.

Die Anwälte der Familien halten es sogar für möglich, dass Hans-Gerd R. an der Tötung seiner Frau beteiligt war. An seiner Kleidung seien Schmauchspuren festgestellt worden. Das Wohnhaus sei so klein, dass der Mord an der Frau nicht unbemerkt bleiben konnte.

Hans-Gerd R. sei "kein alter, verwirrt-querulatorischer Mann", schreiben sie, sondern ein "überzeugter Ideologe", der sehr bewusst und gezielt vorgehe und die wahren Motive verschleiere. Sie regen die Bundesanwaltschaft an, erneut zu ermitteln. Der Vater hatte übrigens nach dem Attentat gefordert, er wolle die Tatwaffe und das Auto zurück.

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