Hamburger Terror-Prozess:Freispruch für Mzoudi bestätigt

Der Marokkaner Abdelghani Mzoudi ist vom Bundesgerichtshof endgültig vom Vorwurf der Beihilfe zu den Morden vom 11. September 2001 freigesprochen worden. Nun droht ihm jedoch die baldige Ausweisung.

Der im Hamburger Terrorprozess angeklagte Abdelghani Mzoudi ist endgültig vom Vorwurf der Beihilfe zu den Morden vom 11. September 2001 freigesprochen worden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Danach ist dem aus Marokko stammenden Hamburger Studenten nicht zu beweisen, dass er der Gruppe um den späteren Todespiloten Mohammed Atta angehörte, die die Anschlagspläne kannte und unterstützte.

Mit dem Karlsruher Urteilsspruch blieb der Antrag der Bundesanwaltschaft ohne Erfolg.

Die Ankläger hatten eine Neuauflage des Prozesses gegen den unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen angeklagten 32-jährigen Mzoudi durchsetzen wollen.

Die Bundesanwaltschaft warf Mzoudi vor, seit dem Frühsommer 1999 zur Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta gehört zu haben und die Gruppe bei der Vorbereitung der Anschläge in den USA unterstützt zu haben.

Unter anderem soll er finanzielle Angelegenheiten der Attentäter geregelt und ihnen eine Wohnung besorgt haben.

Laut OLG wurde die Tat jedoch nicht im Frühsommer 1999 in Hamburg, sondern erst Ende desselben Jahres in Afghanistan geplant. Dass Mzoudi danach in die Pläne eingeweiht worden sei, hielt das Gericht nicht für erwiesen.

Mit der Entscheidung des BGH ist erstmals ein Urteil wegen der Anschläge in den USA rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter des 3. Strafsentas, Klaus Tolksdorf, sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, das Revisionsgericht habe ein Urteil nur auf Rechtsfehler zu überprüfen.

Wenn der BGH den Freispruch aufgehoben und den Fall Mzoudi zurückverwiesen hätte, würde er nicht bei den Maßstäben bleiben, die er sonst anlege.

Der Ausgang des Urteils sei für einige nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung möglicherweise überraschend. Im Ergebnis habe sich der 3. Strafsenat aber nicht den Argumenten der Bundesanwaltschaft anschließen können.

Schnelle Ausweisung geplant

Mzoudi soll nun schnellstmöglich ausgewiesen werden.

Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) sagte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs: "Auch wenn es in einem Strafverfahren nicht bewiesen wurde, gilt Mzoudi für uns als Unterstützer einer Terrorvereinigung.". Nun gelte seine Ausweisungsverfügung - der Marokkaner müsse Deutschland innerhalb von zwei Wochen verlassen.

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