Süddeutsche Zeitung

Hamburg:Revision im KZ-Prozess

Nach dem Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof haben zwei Nebenklagevertreter Revision eingelegt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Zuvor hatte die Verteidigung erklärt, der Angeklagte wäre bereit, das Urteil zu akzeptieren, um einen Abschluss zu finden. "Die Verteidigung wird nur dann Revision einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft oder Nebenklagevertretende dieses ihrerseits ankündigen", hatte Verteidiger Stefan Waterkamp gesagt. Nach der Mitteilung der Nebenklage erklärte Waterkamp, nun werde auch die Verteidigung Revision einlegen. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin auf Revision verzichten. Eine Jugendstrafkammer am Landgericht hatte den 93 Jahre alten Angeklagten in der vergangenen Woche wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war. Die Frist für einen Antrag auf Revision läuft noch bis Donnerstag.

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SZ vom 30.07.2020 / dpa
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