Hamburg (dpa/lno) - Eine Fahrrad-Demonstration von linken Gruppen und Klimaschützern darf am Samstag in Hamburg nicht über die A1 führen. Das hat das Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Die Demonstranten dürften aber wie von der Versammlungsbehörde verfügt über die A255, A252 und die B75 radeln. Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Veranstalter zurück, wie das Gericht am Freitagabend mitteilte. Der Beschluss sei unanfechtbar, hieß es.
Zu der Fahrraddemo unter dem Motto „Fahrrad fahr’n statt Autobahn - Fahrraddemo in Solidarität mit dem Dannenröder Forst am 5. Jubiläum des Pariser Klimaschutzabkommens“ hat die Initiative „Ende Gelände“ aufgerufen. Nach Angaben der Polizei erwarten die Anmelder bis zu 1000 Teilnehmer. In ihrem Aufruf fordern die Veranstalter den Baustopp und Rückbau aller Autobahnbaustellen zugunsten klimaschützender Naturflächen. Eine weitere Forderung lautet: „Kapitalistische und neokoloniale Ausbeutung beenden!“