Süddeutsche Zeitung

Hamburg:Demonstranten dürfen in Entenwerder übernachten

  • Demonstranten dürfen nun doch auf der Elbhalbinsel Entenwerder übernachten.
  • Das Oberverwaltungsgericht genehmigt ihnen 300 Schlafzelte sowie eine Küche und Duschen.
  • Der Camp-Sprecher erklärte am Abend, das Lager werde dennoch nicht wieder aufgebaut.

Gegner des G-20-Gipfels dürfen auf der Elbhalbinsel Entenwerder nun doch übernachten: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg genehmigte am Mittwoch, dass die Aktivisten zusätzlich zu dem Protestcamp 300 Schlafzelte aufstellen dürfen, in denen zwei bis drei Personen Platz finden.

Damit gab das Gericht einer Beschwerde der Demonstranten teilweise statt: Diese hatten die fünffache Zahl an Zelten zur Übernachtung beantragt. Auch Waschgelegenheiten sowie eine Küche zur Selbstversorgung des Lagers dürfen sie demnach errichten.

Die Versammlungsbehörde habe nicht hinreichend belegt, dass das Camp trotz der Entfernung von der Innenstadt als Ausgangspunkt für Blockaden und Straftaten diene, heißt es in einer Gerichtsmitteilung.

Damit hatte die Hamburger Polizei einen Einsatz begründet, bei dem sie in der Nacht zum Montag aufgestellte Zelte mit Hundertschaften abgebaut und beschlagnahmt hatte. Dabei war es zu Auseinandersetzungen gekommen, die Polizisten setzten Pfefferspray ein.

Aktivisten wollen ihre Zelte nicht mehr in Entenwerder aufschlagen

Der gegenwärtige Gerichtsbeschluss gilt laut Mitteilung "nach Maßgabe von noch einzuholender sicherheitsbezogener Vorgaben der Feuerwehr und des Bezirksamts". Dazu gehören Vorschriften zum Brand- und Unfallschutz sowie Belehrungen zur Hygiene.

Dennoch haben sich die Aktivisten offenbar entschlossen, das Lager nicht wieder aufzubauen, sagte der Sprecher des Camps, Branco Geiger, der Nachrichtenagentur dpa. "Wir freuen uns, dass in der Folge von Entenwerder in der Stadt Besetzungen stattfinden", erklärte Geiger - zu diesen hatten die Camp-Organisatoren die Aktivisten nach der Räumung aufgefordert. Man habe "keine Lust", dass die Polizei das Camp wieder auflöse, so Geiger weiter.

Den Demonstranten steht eine Verfassungsbeschwerde offen

Das Oberverwaltungsgericht orientierte sich an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche, nach der das Protestcamp vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts zu unterstellen sei. Das gelte dann auch für Übernachtungsmöglichkeiten, allerdings nicht für Veranstaltungen außerhalb des Camps.

Die Anmelder des Protestcamps "Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" können gegen die Entscheidung des OVG Hamburg Verfassungsbeschwerde einlegen, die Polizei hingegen nicht: Denn das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist ein Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat und seine Organe, zu denen auch die Polizei zählt.

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