Hambacher Forst:Votum gegen die Justiz

Neue Baumhäuser sind ein Misstrauensvotum gegen den Rechtsstaat.

Von Tomas Avenarius

Wer von sich sagt, er wolle sich nicht auf "irgendwelche Gerichtsurteile" verlassen, fremdelt mit der Grundidee des Rechtsstaats. Erst feiern die Umweltaktivisten, dass ein Gericht die Rodung des Hambacher Forsts vorerst untersagt und ihnen so - zumindest im Ansatz - recht gibt. Aber dann erklären einige Umweltschützer, dass sie einer endgültigen Entscheidung der Justiz schon misstrauen, bevor das eigentliche Verfahren begonnen hat, und nageln neue Baumhäuser zusammen.

Man kann das als zivilen Widerstand begreifen. Man kann es aber auch als unberechtigtes Misstrauensvotum gegen den Rechtsstaat verstehen. Schon die erste Entscheidung der Richter hat den Energiekonzern RWE und die NRW-Landesregierung kalt erwischt. Das kann wieder geschehen. Vielleicht untersagt das Gericht das Abholzen des Forstes ja endgültig?

Ziviler Widerstand ist ein großes Wort. Solche Fälle gab es, in Mutlangen, beim Protest gegen die Pershing-Raketen etwa. Nun aber haben Richter die Rodung trotz des gigantischen Polizeieinsatzes fürs Erste untersagt: Der Rechtsstaat hat geliefert. Was will man mehr? Und was sagt man denen, die das Gesetz aus weit weniger ehrenwerten Motiven in Frage stellen als die Baumhausbewohner - Reichsbürgern, Rechtsradikalen und anderen Rechtsbrechern?

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