Hambacher Forst:Urteil gegen Protestcamp

Das Protestcamp von Besetzern im Hambacher Forst auf einer privaten Wiese neben dem Wald muss nach einer Gerichtsentscheidung geräumt werden. Die Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018 sei rechtmäßig, entschieden die Richter am Freitag nach Angaben des Verwaltungsgerichts. Der Eigentümer habe dafür zu sorgen, dass Wohnwagen, Lehmhütten oder auch Küchenbauten entfernt werden. Der Privatmann, der seine Wiese seit Jahren zur Verfügung stellt, könne sich nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen. Geschützt sei nur die friedliche Versammlung ohne Waffen, stellten die Richter fest. Davon könne angesichts regelmäßiger gewalttätigen Aktionen im Bereich des Hambacher Forsts nicht die Rede sein, fügten die Richter hinzu.

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