Umweltproteste:Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst war rechtswidrig

Weitere Entwicklung im Hambacher Forst

Im September 2018 hatte das Land Nordrhein-Westfalen die Stadt Kerpen und den Kreis Düren angewiesen, die Baumhäuser der Protestierenden zu räumen, die sich gegen die Abholzung des Hambacher Forstes gestellt hatten. (Archivfoto)

(Foto: Christophe Gateau/dpa)

Die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen, sagt das Verwaltungsgericht Köln. Es ist eine Schlappe für die Landesregierung von NRW.

Die Räumung der von Klimaschutzaktivisten errichteten Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 ist rechtswidrig gewesen, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hervorgeht. Geklagt hatte ein einstiger Baumhaus-Bewohner. Das Gericht erklärte, die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient.

Das Urteil ist eine Schlappe für die NRW-Landesregierung. Diese hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren damals angewiesen, die Baumhäuser zu räumen. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte nun, das NRW-Bauministerium habe die Stadt Kerpen damals gegen deren Willen zu der Aktion angewiesen. Dabei habe die Maßnahme ausdrücklich auf baurechtliche Vorschriften gestützt werden sollen - und nicht etwa auf das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Forstrecht.

In der Begründung habe das Ministerium unter anderem ausgeführt, dass die Baumhäuser baurechtlich unzulässig seien, weil Bestimmungen des Brandschutzes verletzt würden. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Aktion aber mehrere rechtliche Mängel. Vor allem sei aus der Weisung des Ministeriums erkennbar, dass es letztlich um die Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Waldstück gegangen sei. Das aber sei nicht Zweck der angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz.

Was genau aus der Feststellung des Gerichts folgt, ist unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Über diesen würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Braunkohlegegner hatten die Baumhäuser über mehrere Jahre hinweg errichtet. Die Räumung erfolgte im September 2018 mit Unterstützung eines massiven Polizeiaufgebots aus ganz Deutschland. Damals wollte der Energiekonzern RWE im Hambacher Forst noch roden. Inzwischen ist geplant, dass das Waldgebiet erhalten bleibt. Der Hambacher Forst, der am Rand des Braunkohletagebaus liegt, galt und gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche.

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