Hambacher Forst:Polizei räumt Baumhausdorf "Oaktown"

Lesezeit: 1 min

  • Im Hambacher Forst geht die Polizei weiterhin gegen Umwelt-Aktivisten vor.
  • Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnt einen Stopp der Räumung ab.
  • Am Freitag hat die Räumung von "Oaktown", einer der größten Baumhaussiedlungen, begonnen.
  • Den Braunkohle-Gegnern zufolge gibt es, entgegen vorheriger Dementi, doch unterirdische Tunnel. Darin hätten sich Menschen angekettet.

Im Hambacher Forst räumt die Polizei das Baumhausdorf "Oaktown". Es ist mit acht Baumhäusern eine der größten Siedlungen der Braunkohle-Gegner. "Die Räumung hat begonnen", sagte eine Polizeisprecherin am Freitagmittag.

Die Bewohner kündigten gewaltlosen Widerstand an. Einer von ihnen, der sich Clumsy nennt, sagte der Deutschen Presse-Agentur, er werde sich an einen Betonblock ketten. "Die anderen wollen entweder ganz hoch in die Baumwipfel klettern oder sich auch an etwas festketten." Clumsy hat nach eigenen Worten vier Jahre in "Oaktown" gewohnt.

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Die Polizei hat begonnen, das Protestcamp im Hambacher Forst zu räumen. Manche Aktivisten verschanzen sich in den Bäumen. Die Bilder.

Per Megafon und Twitter warnen die Aktivisten außerdem vor Menschen, die in einem unterirdischen Tunnel angekettet seien: "Weiteres Befahren des Bereichs mit Maschine gefährdet das Leben der Menschen."

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Die Polizei ist bereits über den mutmaßlichen Tunnel gefahren und zieht ihre Gerätschaften wie etwa Hubsteiger nicht ab. "Ein Abziehen würde bedeuten, ein weiteres Mal über den/die angebliche Tunnel zu fahren und so die Einsturzgefahr erhöhen", schreibt die Polizei Aachen auf Twitter. Es bestehe "eine akute Lebensgefahr". Über die Existenz eines Tunnelsystems hatte es in den vergangenen Wochen Spekulationen gegeben.

Der Energiekonzern RWE will im Herbst weite Teile des Waldes abholzen, um weiter Braunkohle baggern zu können. Die Baumhäuser der Besetzer gelten als Symbol des Widerstands gegen die Braunkohle.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am Freitag gegen einen Stopp der Räumung. Das OVG schloss sich damit der Meinung des Verwaltungsgerichts Köln an, das am Donnerstag in einem Eilverfahren eine Beschwerde gegen die Räumung durch die Stadt Kerpen zurückgewiesen hatte. Auf das Versammlungsrecht könne sich der Baumhausbesitzer nicht berufen. Die zahlreichen Baumhäuser im Hambacher Forst seien Rückzugs- und Aufenthaltsorte für gewaltbereite "Waldbesetzer", die für die Polizei nur unter erheblicher Gefahr zugänglich seien. Das öffentliche Interesse überwiege das private Interesse der Aktivisten.

Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat in der Zwischenzeit den Eilantrag eines Baumhausbesitzers abgelehnt, die Räumung zu stoppen. Das Gerichte beklagt in der Begründung eine fehlende Baugenehmigung und mangelnden Brandschutz.

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