Süddeutsche Zeitung

Hambacher Forst:Aufschub statt Abraum

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Umweltschützer scheitern mit ihrer Klage gegen den Kohleabbau im Hambacher Forst - und trotzdem gewinnen sie.

Von Benedikt Müller, Köln

Eigentlich könnte im Hambacher Forst mal Ruhe einkehren, das hofft Holger Maurer. "Was da im Wald passiert!", sagt der Kölner Verwaltungsrichter. "Also wenn ich ein Tier wäre, ich weiß nicht." Die Kohlekommission empfahl der Bundesregierung, dass Deutschland bis 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen sollte, und dass ein Erhalt des Hambacher Forstes bei Köln "wünschenswert" wäre: jenes Waldes mit alten Eichen und Hainbuchen und seltenen Bechsteinfledermäusen, unter dem Millionen Tonnen Braunkohle schlummern. RWE hat versprochen, den Forst zumindest bis Herbst 2020 zu verschonen. Und doch geben Umweltschützer keine Ruhe, protestieren für einen dauerhaften Erhalt des Waldes und der Dörfer im rheinischen Braunkohlerevier.

Am Dienstag hat sich das Verwaltungsgericht Köln mit dem Hauptbetriebsplan befasst, der den Tagebau Hambach bis Ende 2020 regelt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte das Land verklagt: Nordrhein-Westfalen hätte den Plan nicht genehmigen dürfen, das Land hätte den Forst vielmehr längst als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) melden sollen.

Doch das Gericht wies die Klage ab. "Dieser Vortrag geht ins Leere", sagt Maurer. Entscheidend sei das Frühjahr 2018: Da habe das Land besagten Plan genehmigt - und da habe die EU ihre Suche nach FFH-Gebieten "seit vielen Jahren" abgeschlossen gehabt. Das Land habe den Hambacher Wald auch nicht nachmelden müssen.

Zuvor hatte das Gericht den Parteien einen Vergleich vorgeschlagen: Wenn RWE zusagen würde, auch bis Ende 2020 keinen Baum in Hambach zu roden, so die Idee, dann könnten sich alle Beteiligten den Rechtsstreit um den Betriebsplan sparen. Denn von Neujahr 2021 an bräuchte es ohnehin eine neue Genehmigung. Bis dahin hätte der Bund wohl mit RWE über den Ausstieg verhandelt, rechnete der Richter vor, und das Land hätte eine neue Leitentscheidung im Revier gefällt. Die Naturschützer ziehen ihre Klage zurück, "dafür bleibt der Wald stehen", so hatte Maurer geworben. Doch darauf wollten sich die Parteien nicht einlassen: RWE wollte nicht von sich aus die Möglichkeit aufgeben, im Hambacher Forst von Oktober bis Dezember 2020 zu roden. Und der BUND bemängelte viele Unwägbarkeiten von Neujahr 2021 an.

So dürfte auch der Streit um den Betriebsplan bald das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster beschäftigen. Der BUND ging bereits vor der Verhandlung davon aus, dass die unterliegende Partei in Berufung gehen werde. Jenes OVG hatte bereits im Oktober entschieden, dass RWE den Hambacher Wald vorerst nicht roden darf, bis die Richter die Klage gegen den Betriebsplan entschieden haben.

Der Streit zeigt eine Paradoxie vieler Hambach-Klagen: So hat der BUND in der Sache zwar regelmäßig vor Gericht verloren; er hat in den Verhandlungen aber - zumindest vorübergehende - Rodungsstopps im Forst erwirkt. Mithin haben die Umweltschützer dem alten Wald Zeit gekauft - in einer Phase, in der die Politik ohnehin den Ausstieg aus der Kohleverstromung geplant und beschlossen hat.

Mit seiner neuerlichen Klage wollte der BUND auch dagegen vorgehen, dass die Umweltschützer einen 500 Quadratmeter großen Acker östlich des Forstes abtreten müssen, damit RWE dort in wenigen Jahren Braunkohle abbauen kann. Auch diese Klage haben die Richter am Dienstag abgewiesen. Maßgeblich seien rechtliche Vorgaben, keine politischen Absichten, sagt Maurer: Noch setzten Bund und Land auf einen Energiemix, der auch die heimische Braunkohle enthalte, noch habe der Staat die Empfehlungen der Kohlekommission nicht in ein Gesetz gegossen. Daher darf das Grundstück, das der BUND im Jahr 1997 gekauft hatte, nun der Kohle weichen.

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Quelle:
SZ vom 13.03.2019
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