Süddeutsche Zeitung

Prozess gegen Halle-Attentäter:Ein Stück Rechtsgeschichte

Am Dienstag beginnt in Magdeburg ein einzigartiger Prozess. Nach dem Anschlag in Halle muss sich Stephan B. gegen den Vorwurf verteidigen, zwei Morde und neun Mordversuche begangen zu haben. Aber nicht nur das macht den Termin besonders.

Von Annette Ramelsberger, Magdeburg

Der Prozess, der am Dienstag in Magdeburg beginnt, wird vermutlich der weltweit am meisten beachtete seit dem Verfahren gegen die rechtsradikale Mörderbande NSU sein. Denn wäre der Plan des Angeklagten Stephan B. aufgegangen, dann wären am 9. Oktober 2019 in der Synagoge von Halle 51 Menschen gestorben: Juden aus Halle und Berlin, aus Paris und New York. Es hätte ein Massaker werden können, hätte nicht die Tür gehalten, auf die der Attentäter schoss.

Viele dieser potentiellen Opfer werden am Dienstag im Gerichtssaal C24 in Magdeburg sitzen - im größten Gerichtssaal des Landes Sachsen-Anhalt. Das Oberlandesgericht Naumburg, das die Anklage zugelassen hat, ist eigens hierher in die Landeshauptstadt gezogen - um möglichst viel Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens, 57, wird den Angeklagten in Hand- und Fußfesseln in den Saal bringen lassen. Eine Vorsichtsmaßnahme, denn erst am Pfingstwochenende hatte Stephan B. versucht, aus der Haftanstalt "Roter Ochse" in Halle zu fliehen. Fast zehn Minuten war er unbeaufsichtigt beim Freigang im Hof der Anstalt gewesen. Er überstieg einen 3,40 Meter hohen Zaun, versuchte Gullydeckel zu öffnen, wohl um durch die Kanalisation zu fliehen, und gelangte durch offene Türen in das Empfangsgebäude der Haftanstalt. Erst dann setzte man ihn wieder fest. Er sei halt so ruhig und freundlich gewesen, rechtfertigte man sich in der JVA. Es war eine Blamage für die Justiz des Landes, international beachtet, von den Opfern fast ungläubig registriert.

So etwas soll im Gerichtssaal nicht geschehen, nicht unter den Augen der weltweiten Öffentlichkeit. 43 Nebenkläger sind zugelassen, vertreten von 21 Anwälten. Im Saal sind drei Reihen allein ihnen vorbehalten. Ihnen gegenüber sitzt der Angeklagte Stephan B. mit seinen zwei Anwälten. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft zwei Morde und neun Mordversuche an insgesamt 68 Menschen vor. Auf manche hat der Angeklagte gezielt und seine Waffen klemmten, andere schoss er in den Hals und das Gesäß, sie überlebten. Zwei hat er gezielt erschossen: eine damals 38 Jahre alte Passantin und einen jungen Maler.

Vermutlich wird der Angeklagte bereits am ersten Tag das Wort ergreifen

Der Strafsenat des OLG Naumburgs hat sich viel Mühe gegeben, das merkt man sofort. Die Nebenkläger haben die Möglichkeit, sich den Sitzungssaal am Tag vorher anzusehen, damit sie wissen, was auf sie zukommt, wie nah sie dem Angeklagten sitzen werden. Dolmetscher werden ihnen das Geschehen auf Englisch und Russisch übersetzen. Auch die Öffentlichkeit wird gut organisiert - anders als am OLG Frankfurt, wo derzeit der andere wichtige Staatsschutzprozess in Deutschland läuft. In Frankfurt muss die Öffentlichkeit jeden einzelnen Verhandlungstag erneut in der Nacht anstehen, um beim Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke dabei zu sein.

Die eigentliche Revolution aber ist eine Entscheidung, die Richterin Mertens kurz vor Prozessbeginn getroffen hat: Der gesamte Prozess wird auf einem Tonträger aufgenommen. Wort für Wort, Antrag für Antrag, Beschluss für Beschluss. Wegen der geschichtlichen Bedeutung des Verfahrens, zum Nachhören für die Nachwelt, die daraus lernen kann.

Der Richterin in Magdeburg gelingt etwas, was weder das OLG München im NSU-Verfahren noch das OLG Frankfurt im Lübcke-Mord-Verfahren schafften. Die Vorsitzende des Naumburger Strafsenats traut sich, was ihre Kollegen nicht wagten: Sie versteckt sich und ihre Entscheidungen nicht. Sie macht das Verfahren öffentlich und transparent. Und sie schreibt damit Rechtsgeschichte.

Vermutlich wird der Angeklagte bereits am ersten Tag das Wort ergreifen und über seinen Judenhass, seinen Frauenhass und seine Unzufriedenheit als weißer Mann sprechen. Die Sprecher des OLG Naumburg, Henning Haberland und Wolfgang Ehm, sagen: "Am Dienstag ist die Stunde des Angeklagten." Das könnte für die Opfer schwer werden. "Ein Angriff auf die grundlegenden Werte unserer Gesellschaft" sei der Anschlag gewesen, sagen die Sprecher. "Der Rechtsstaat wird mit einem fairen Verfahren reagieren."

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