Attentäter von Halle:Besonderes Merkmal: Hass

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Der Tatort vor dem "Kiez-Döner". (Foto: Regina Schmeken)

Im Verfahren gegen Stephan B. kommen erstmals Menschen zu Wort, die schildern, wie der Mörder von Halle in dem Döner-Imbiss um sich schoss, nachdem er zuvor vergeblich versucht hatte, in die Synagoge einzudringen.

Von Ulrike Nimz, Magdeburg

Als sie den Täter das erste Mal gesehen habe, sagt die Zeugin, sei ihr sofort sein Gesicht aufgefallen. Nicht wegen besonderer Eigenschaften, sondern weil diese fehlten. "Es war so glatt, ohne Tattoos, ohne Pickel, ohne Bart." Den waffenähnlichen Gegenstand, den der junge Mann bei sich trug, habe sie zunächst für ein Spielzeug gehalten. "Ich dachte, er will jemanden erschrecken."

Die Rentnerin aus Halle ist am 9. Oktober 2019 auf dem Rückweg von einem Arzttermin, als Stephan B. zwischen den parkenden Autos an der Ludwig-Wucherer-Straße hervortritt, auf sie schießt und dann einen Döner-Imbiss betritt. Etwas sei dicht an ihr vorbeigeflogen und gegen ihren linken Fuß geprallt. "Ich habe einen jämmerlichen Schmerz im Zeh gespürt." Sie zieht einen Nagel aus ihrem Schuh, der nun in der Asservatenkammer lagert. Zu Hause findet sie einen weiteren in der Lasche.

"Es war so unwirklich", sagt sie. "Ich habe das Knallen gehört und gedacht: Warum ruft niemand die Polizei?" Erst später habe sie begriffen, dass es zwei Tote gegeben hat, dass sie Zeugin eines der schwersten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte geworden ist.

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Im Prozess berichten die Zeugen, was am Tag des Anschlags in Halle hinter der Synagogentür passiert ist. Sie sitzen in einem Raum mit dem Täter. Sie können ihm nicht entkommen - aber er ihnen auch nicht.

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Bevor er eine Passantin und später im Döner-Imbiss einen Gast erschoss, war Stephan B. daran gescheitert, die Synagoge von Halle zu stürmen, wo 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Die Zeugin, eine schmale Frau in roter Steppweste, schließt ihre Schilderung mit fester Stimme. "Es ist seltsam: Ich habe seit jenem Tag noch nicht einmal schlecht geträumt."

Es ist der elfte Prozesstag im Verfahren gegen Stephan B.. Erstmals kommen Menschen zu Wort, die die Geschehnisse am und im Döner-Imbiss erlebt haben. Ein Hochschulprofessor im Ruhestand ist am Tattag zu Besuch in Halle und auf der Suche nach einem schnellen Mittagessen. Um kurz nach zwölf habe er den Imbiss betreten und bestellt, die Parkscheibe nachjustiert und die Toilette aufgesucht. Zwei Maler und ein Mann mit Kopfhörern hätten kurz darauf das Lokal betreten. Er habe seine Weitsichtbrille auf den Tisch gelegt und gegessen, sagt der Zeuge. "Dann gab es einen Knall und ich dachte: Welcher Idiot zündet denn jetzt einen Polenböller?"

Als ein Schuss die Scheibe traf, habe er zunächst kaum mehr tun können, als ungläubig zu schauen, sagt der Mann. "Als Naturwissenschaftler war ich fasziniert von dem zersplitternden Glas. Es war so, wie es in Zeitlupen immer dargestellt wird." Der Imbissbesitzer sei noch einem Geschoss ausgewichen, dann habe der Täter im Raum gestanden.

"Raus hier, der erschießt uns sonst alle!", ruft ein Gast

"Ich dachte, da hat jemand Halloween vorgezogen", sagt der Zeuge. Auch er erinnert sich an das Gesicht des Angeklagten. Stephan B. habe "eine Schnute" gezogen, wohl eine Grimasse wilder Entschlossenheit. Einer der Maler habe geschrien: "Raus hier, der erschießt uns sonst alle!" Er sei dem Mann bis heute dankbar, weil er dadurch aus seiner staunenden Fassungslosigkeit gerissen worden sei.

Der Zeuge kann durch das Fenster einer Abstellkammer fliehen, springt auf eine Mülltonne, verliert den Halt, zieht sich Prellungen zu, kann kaum atmen. "Von diesem Moment an hatte ich eine furchtbare Angst, dass er hinterherkommen könnte. Ich hörte Schüsse und Schreie."

Erst später habe er erfahren, dass einer der Gäste von B. erschossen worden war. Der Chef des Malerbetriebes sei zum Tatort geeilt, entsetzt über den Tod seines Auszubildenden. "Er sagte mir, dass es die erste Anstellung des Jungen gewesen ist."

Stephan B., der Mann ohne besondere Eigenschaften, außer einem tief sitzenden Hass, schaut den Zeugen unverwandt an. Er genießt es offenbar, die Ereignisse nochmals minutiös geschildert zu bekommen. Wäre da nicht die Leichtigkeit in der Stimme des Zeugen, der unerschütterliche Humor, mit dem er die traumatischen Ereignisse wiedergibt. Ein Scherz über die Schmerzmittel, die er erhalten habe, eine liebevolle Bemerkung zur überbordenden Fürsorge von Frau und Familie.

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Anfangs sei er schreckhaft gewesen, vor allem bei lauten Geräuschen. "Inzwischen geht es mir gut", sagt der Mann. Und Stephan B. schaut irritiert, scheint enttäuscht darüber, dass es ihm nicht gelungen ist, ein weiteres Leben aus der Bahn zu sprengen.

Auch den Moment seines Scheiterns muss der Angeklagte sich an diesem Mittwoch erneut anschauen. Insgesamt vier Videosequenzen, aufgezeichnet von einer Kamera an seiner Jacke, werden als Beweismittel eingeführt und im Saal gezeigt. Es sind schwer erträgliche 40 Minuten. Man hört Stephan B. schnaufen, seine fast kindliche Stimme, im fortwährenden Zwiegespräch mit sich selbst und seinen Zuschauern im Internet. Man sieht, wie er im Auto an einer roten Ampel wartet, an der Synagogentür rüttelt. Als er sich auf dem Bildschirm fluchen und schwitzen sieht, feixt der Angeklagte stumm, als schaue er eine Sitcom.

Minutenlang suhlt der Täter sich in Selbstmitleid, entschuldigt sich dafür, kein größeres Blutbad angerichtet zu haben. Dann betritt er den Imbiss. Selbst wer jetzt nicht mehr hinschaut, hört, wie Menschen um ihr Leben flehen. Danach herrscht Stille im Gerichtssaal.

Warum er sich der Nebenklage angeschlossen habe, fragt Richterin Ursula Mertens den pensionierten Hochschullehrer zum Abschluss. "Wut", sagt der Anthropologe, um sich sofort zu erklären: Die Anmaßung, jemanden wegen seines Glaubens oder seiner Herkunft das Lebensrecht abzusprechen, sei verabscheuungswürdig. Aber es müsse klar sein: "Dieses Verbrechen ist aus der Mitte der Gesellschaft heraus geschehen, einer vielleicht etwas schlafmützigen Gesellschaft." Die Richterin lässt ein paar Sekunden Applaus zu, bevor sie zur Ruhe mahnt.

© SZ vom 10.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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