FehlurteileDer Wert der Freiheit wächst

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Zellentüren in der Justizvollzugsanstalt Lingen. Wie kann der unverschuldete Verlust der Freiheit wiedergutgemacht werden? Der Staat kann dafür nur Geld anbieten.
Zellentüren in der Justizvollzugsanstalt Lingen. Wie kann der unverschuldete Verlust der Freiheit wiedergutgemacht werden? Der Staat kann dafür nur Geld anbieten. Werner Scholz/IMAGO

Wer unschuldig im Gefängnis saß, wurde lange mit elf Euro pro Tag Haft abgespeist, zuletzt waren es 75 Euro. Justizministerin Stephanie Hubig will die Entschädigung nun deutlich anheben. Das wäre ein echter Paradigmenwechsel.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Alles wird teurer, daher ist es folgerichtig, dass auch der Wert der Freiheit steigt – so könnte man den soeben vorgelegten Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD)  zusammenfassen, der erstmals eine dreistellige Entschädigung für jeden Tag vorsieht, den ein zu Unrecht verurteilter Mensch im Gefängnis verbringen musste. Der Satz soll von 75 auf 100 Euro steigen, ab einer Haftdauer von sechs Monaten sogar auf 150 Euro. Das klingt nach einer ordentlichen, aber nicht besonders auffälligen Steigerung.

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