Die Bundesregierung plant, bei Familiengerichtsverfahren den Schutz von Personen auszubauen, die familiäre Gewalt erlitten haben. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Justizministeriums hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Unter anderem soll ein sogenannter Wahlgerichtsstand eingeführt werden. Ein Gerichtsverfahren zum Schutz des Kindes soll demnach künftig auch in dem Bezirk möglich sein, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hat eine Frau mit ihrem Kind zum Beispiel Schutz in einem Frauenhaus gefunden, soll sie „nicht mehr über den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes aufgespürt werden“ können, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.
Häusliche Gewalt:Familiengerichte sollen Gewaltopfer besser schützen
Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzentwurf zugunsten von Frauen und Kindern vor, die familiäre Gewalt erlitten haben.
Von Valerie Höhne, Berlin
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