Häusliche Gewalt:Familiengerichte sollen Gewaltopfer besser schützen

Das Ministerium von Marco Buschmann reagiert mit seinem Gesetzentwurf auf langjährige Forderungen aus der Zivilgesellschaft. (Foto: Michael Kappeler/DPA)

Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzentwurf zugunsten von Frauen und Kindern vor, die familiäre Gewalt erlitten haben.

Von Valerie Höhne, Berlin

Die Bundesregierung plant, bei Familiengerichtsverfahren den Schutz von Personen auszubauen, die familiäre Gewalt erlitten haben. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Justizministeriums hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Unter anderem soll ein sogenannter Wahlgerichtsstand eingeführt werden. Ein Gerichtsverfahren zum Schutz des Kindes soll demnach künftig auch in dem Bezirk möglich sein, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hat eine Frau mit ihrem Kind zum Beispiel Schutz in einem Frauenhaus gefunden, soll sie „nicht mehr über den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes aufgespürt werden“ können, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusJugendamt
:Die heile Welt, die gibt es nicht

Jugendämter haben nicht den besten Ruf. Sie nehmen den Eltern ihre Kinder weg oder können die Kinder nicht schützen – das sind so die Klischees. Und die Wirklichkeit? Eine Woche mit Frau Reiter und ihren Kolleginnen, die sehen, was vielen verborgen bleibt.

Von Lisa Schnell, Illustrationen: Esther Driehaus

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: