Gesetzentwurf des JustizministeriumsWer seine Partnerin schlägt, soll das Umgangsrecht fürs Kind verlieren können

Lesezeit: 2 Min.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geht mit einem weiteren Gesetzentwurf gegen innerfamiliäre Gewalt vor.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geht mit einem weiteren Gesetzentwurf gegen innerfamiliäre Gewalt vor. Bernd von Jutrczenka/dpa

Justizministerin Hubig präsentiert einen Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrecht. Er enthält auch neue Regeln zur Bekämpfung häuslicher Gewalt.

Von Robert Roßmann, Berlin

SZ bei Google bevorzugen

Familie muss ein sicherer Ort sein – geprägt von Liebe und frei von Gewalt“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). In der Praxis ist das allerdings erschreckend oft nicht der Fall. Allein im Jahr 2024 wurden 94 873 Menschen Opfer innerfamiliärer Gewalt. Gut 36 Prozent von ihnen waren Kinder der tatverdächtigen Person. Das hat die polizeiliche Kriminalstatistik ergeben. Hubig hat deshalb am Montag einen Gesetzentwurf zur umfassenden Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Er sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Dazu gehört insbesondere auch ein besserer Schutz vor häuslicher Gewalt.

Zur SZ-Startseite

Gesetzentwurf der Justizministerin
:Hubig will Einsatz von K.-o.-Tropfen härter bestrafen

Wer Betäubungsmittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub nutzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden.

SZ PlusVon Robert Roßmann

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: