Guttenbergs Ex-Staatssekretär im Verteidigungsministerium:4600 Euro und eine verklausulierte Ehrenerklärung

Er fühlte sich von Karl-Theodor zu Guttenberg und einem lancierten "Spiegel"-Bericht in seiner Ehre verletzt: Staatssekretär Peter Wichert war im Zuge der Kundus-Affäre entlassen worden - angeblich weil er die Existenz wichtiger Dokumente geleugnet hatte. Jetzt erhält er vom Verteidigungsministerium eine Entschädigung.

Peter Blechschmidt

Karl-Theodor zu Guttenberg und kein Ende, stöhnt in diesen Tagen mancher, den das Gewese um ein mögliches Comeback des gefallenen Verteidigungsministers nervt. Für einen zumindest hat der Fall Guttenberg ein gutes Ende gefunden. Nach zweijährigem Clinch mit seinem ehemaligen Dienstherrn hat Ex-Verteidigungsstaatssekretär Peter Wichert einen Erfolg errungen, der ihm nicht nur finanziell, sondern auch in der Sache Genugtuung verschafft.

Peter Wichert sagt zur Kundus-Affaere aus

Ehre wiederhergestellt: Ex-Staatssekretär Peter Wichert (hier ein Archivbild) erhält vom Verteididungsministerium eine finanzielle Entschädigung für Prozesskosten im Zuge der sogenannten Kundus-Affäre.

(Foto: ddp)

Wichert war zusammen mit dem damaligen Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan am 25. November 2009 von Guttenberg entlassen worden. Anlass war ein Gespräch über die Bombennacht von Kundus, bei dem - so war wenig später im Spiegel zu lesen - die beiden Spitzenberater die Existenz wichtiger, dem Minister nicht vorgelegter Dokumente bestritten hätten. "Als beide wieder leugnen, entlässt er sie", hieß es in dem Magazin unter Berufung auf das "Umfeld" des Ministers.

Wichert und Schneiderhan sahen sich vor allem durch das "Leugnen" in ihrer Ehre verletzt und verlangten von Guttenberg wie vom Spiegel eine "Richtigstellung". Als beides ausblieb, verklagte Wichert das Magazin. Der Zivilprozess endete mit einem Vergleich. Die Chefredaktion bescheinigte Wichert, er habe nichts geleugnet; sie werde das auch nicht wieder schreiben.

Wichert war zufrieden, doch blieb er auf 4600 Euro Prozesskosten sitzen. Diese forderte er als Schadenersatz vom Verteidigungsministerium ein. Guttenberg habe, so Wicherts Argument, vorsätzlich seine Amtspflichten verletzt, indem er die Klarstellung verweigert habe. So sei ihm, Wichert, nichts anderes übriggeblieben, als den Spiegel zu verklagen.

Vor kurzem nun ging der von Wichert geforderte Betrag auf seinem Konto ein. Die Begründung dafür, die das Ministerium am Freitag gab, ist zugleich eine nur dürftig verklausulierte Ehrenerklärung: Ein Beamter habe auch nach Ausscheiden aus dem Dienst "Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, die ihm zur Abwehr unberechtigter Vorwürfe aus seiner dienstlichen Tätigkeit entstanden sind".

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