Süddeutsche Zeitung

Betreuung:Was sich mit dem "Gute-Kita-Gesetz" ändert

5,5 Milliarden Euro fließen künftig in Kindertagesstätten. Kann die Betreuung wirklich besser werden, wenn zugleich die Eltern entlastet werden sollen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Vermutlich fühlte es sich für Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Freitag an, als habe sie sich selbst ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk gemacht. Der Bundestag verabschiedete ihr "Gute-Kita-Gesetz", wenig später stimmte auch der Bundesrat zu. Es ist das erste Gesetz der Ministerin, die vor einem Jahr noch Bürgermeisterin des Berliner Bezirks Neukölln war. Zum Jahresbeginn 2019 kann es in Kraft treten. Giffey sicherte den Ländern zu, sie werde sich nun für eine dauerhafte Kita-Finanzierung durch den Bund einsetzen, auch über 2022 hinaus.

Um wie viel Geld geht es?

Bis zum Jahr 2022 wird der Bund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, damit die Länder für eine bessere Qualität in den Kindertagesstätten sorgen und außerdem Eltern bei den Kita-Gebühren entlasten können. Streng genommen werden bei den Ländern allerdings nicht ganz 5,5 Milliarden Euro ankommen: 2019 bekommen sie 493 Millionen Euro, 2020 993 Millionen Euro und 2021 und 2122 jeweils 1,993 Milliarden - was zu 5,5 Milliarden fehlt, sind Verwaltungskosten des Bundes, die er einbehält. Konkret erreicht das Geld die Länder über Umsatzsteueranteile, auf die der Bund verzichtet; verteilt wird es nach dem üblichen Schlüssel, basierend auf Steueraufkommen und Bevölkerungszahl.

Was passiert mit dem Geld?

Das Gesetz legt eine lange Liste von Handlungsfeldern fest, für die das Geld verwendet werden soll. Dazu gehören Inklusion, längere Öffnungszeiten, die "Gewinnung und Sicherung" von Fachkräften, eine Stärkung der Kitaleitung durch mehr Zeit für die eigentlichen Leitungsaufgaben, schönere Räume, die Förderung von Bildungsmaßnahmen zu den Themen kindliche Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung, mehr sprachliche Bildung, eine Stärkung von Tagesmüttern, eine bessere Zusammenarbeit mit kommunalen Spitzenverbänden und die Bewältigung von Herausforderungen wie etwa eine bessere Beteiligung von Kindern und Eltern.

Hinzu kommt: "Förderfähig sind zusätzlich auch Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren", heißt es im Gesetz. Die frühere Familienministerin und heutige Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD), hat schon angekündigt, das Geld vor allem dafür zu verwenden. Auch andere Bundesländer werden voraussichtlich so entscheiden.

Wer profitiert noch?

Eltern mit geringem Einkommen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, müssen keine Gebühren mehr zahlen. Bislang gilt das nur für Familien, die Hartz IV beziehen und für Asylbewerber. Eltern wird das Geld, das sie durch Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, nicht an anderer Stelle Kita)

wieder entzogen. Die Begeisterung ist, gelinde gesagt, gering. Bei der Anhörung im Familienausschuss des Bundestags fiel Giffeys Entwurf sang- und klanglos durch. Die geladenen Fachleute kritisierten unter anderem, dass der Bund den Ländern keine klaren Vorgaben für mehr Qualität mache - etwa über einen festen Betreuungsschlüssel den sie erreichen müssen. Derzeit betreut eine Erzieherin im Schnitt deutlich zu viele Kinder. Giffey hat stets betont, dass sie den Ländern mehr Freiraum lassen wolle, weil die besser wüssten als der Bund, was bei ihnen am dringendsten zu tun sei. Ausschlaggebend aber dürfte etwas anderes sein: Die Länder hätten im Bundesrat einem Entwurf, der ihnen derart dezidierte Vorschriften macht, niemals zugestimmt.

Kritisch sehen die Experten auch, dass das Geld über Umsatzsteueranteile fließen soll; so habe der Bund kaum Kontrollmöglichkeiten. Andere Finanzierungswege, etwa durch ein Sondervermögen, waren allerdings im Gesetzgebungsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verworfen worden. Geplant sind nun Verträge zwischen dem Bund und dem jeweiligen Land über die zweckgerichtete Verwendung der Mittel. Wie erfolgreich der Bund damit sein kann, ist umstritten.

Dass die Entlastung der Eltern bei den Kita-Gebühren förderfähig ist, missfällt den Experten ebenfalls. Gebührenfreiheit habe nichts mit Qualität zu tun. Viele halten sie zwar durchaus für wünschenswert, weil sie aber sehr teuer sei, solle lieber zunächst in bessere Kitas investiert werden. In der Tat: Wenn ein Land alle Mittel, die es bekommt, in die Abschaffung der Gebühren investiert, betreut künftig keine einzige Erzieherin auch nur ein Kleinkind weniger.

Warum gab es Streit?

Der Union wäre es am liebsten gewesen, die Gebührenbefreiung wäre rausgeflogen aus dem Katalog förderfähiger Maßnahmen. Giffey und die SPD beharrten aber darauf, weil es immer noch oft hohe Gebühren gebe, die Familien mit kleinem Einkommen davon abhielten, ihre Kinder in eine Kita zu schicken. Zudem gab es Druck von SPD-geführten Ländern, die auf eine - populäre - Senkung oder Abschaffung der Gebühren hoffen.

Gestritten wurde zudem über die Staffelung der Beiträge unter anderem nach dem Einkommen der Eltern, die Giffey den Ländern vorschreiben wollte. Diese lehnten das in ihrer Stellungnahme nach der ersten Beratung im Bundesrat ab, weil es "unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen" eingreife. Die Gebühren verpflichtend nach Einkommen zu erheben, bedeute einen "enormen Prüf- und Verwaltungsaufwand" für Träger, die ihre Beiträge noch nicht auf diese Weise staffelten. Gelöst wurde der Konflikt damit, dass die Staffelung der Gebühren zwar verpflichtend wird; die Länder aber müssen nicht mehr zwingend alle drei Kriterien - Einkommen der Eltern, Anzahl der Kinder in der Familie und Betreuungszeit in der Kita - berücksichtigen, sie können sie aber berücksichtigen und auch zwischen ihnen auswählen.

Und das Urteil der Opposition?

Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock, die auch im Familienausschuss sitzt, nennt den Kompromiss der Koalition einen "Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich Hoffnungen auf Verbesserungen des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren gemacht haben". Keine der grundlegenden Forderungen zur Qualitätsverbesserung oder dauerhaften Finanzierung sei aufgegriffen worden. "Statt einer Verbesserung beim Fachkraft-Kind-Schlüssel wurden die Kriterien für die soziale Staffelung der Elternbeiträge wieder gelockert", sagte sie der SZ. Bessere Kita-Qualität werde gegen Beitragsfreiheit ausgespielt. "Mit diesem Gesetzentwurf wird die Chance verschenkt, verbindliche Qualitätsstandards in alle Kitas zu bekommen."

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Quelle:
SZ vom 15.12.2018/lalse
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