Kinderbetreuung:Kabinett verabschiedet Gute-Kita-Gesetz

Gute-Kita-Gesetz: Franziska Giffey (SPD) vor der Kabinettssitzung

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zeigt zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt einen symbolischen Baustein zum geplanten Gute-Kita-Gesetz.

(Foto: dpa)
  • Bundesfamilienministerin Giffey (SPD) will mit dem "Gute-Kita-Gesetz" bundesweit mehr Kita-Qualität und weniger Kita-Gebühren für Eltern erreichen.
  • Der Bund will das mit 5,5 Milliarden Euro bis 2022 fördern.
  • Das Kabinett hat das Gesetz gebilligt, das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.

Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch das "Gute-Kita-Gesetz" gebilligt, mit dem die Qualität der Kinderbetreuung verbessert werden soll. Dafür soll der Bund bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro investieren. Verwendet werden soll ein höherer Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer.

Ziel des Gesetzes ist es, Kita-Gebühren zu senken, den Betreuungsschlüssel zu verbessern und bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu ermöglichen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte in Berlin, mit dem Gesetz sollten Familien spürbar gestärkt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder gesorgt werden.

Das Gesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten und sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird. Die Bundesländer sollen sich in Verträgen mit dem Bund dazu verpflichten, dieses zusätzliche Geld in Maßnahmen für eine bessere Kita-Qualität zu investieren.

"Jedes Bundesland hat eine andere Kita-Landschaft. Es gibt keine Einheitslösung, die überall funktioniert", erklärte Giffey dazu. Deshalb sollten vor Ort Fachleute entscheiden, welches Instrument die Kita-Qualität am wirkungsvollsten verbessere.

Die Union hatte vorher gewarnt, den Fokus nicht auf die Gebührensenkung zu legen, weil sie eine Minderung der Qualität befürchtete. Dem finalen Entwurf haben die CDU- und CSU-Minister nun aber zugestimmt.

Der Deutsche Städtetag begrüßte das Vorhaben grundsätzlich, forderte aber dauerhaft mehr Geld für die Kindertagesstätten. Für die Zeit nach 2022 ist zunächst keine Regelung geplant.

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